Kindesunterhalt für volljährigen Schüler

  • Wer kann mir weiterhelfen?
    Habe bislang den Unterhalt für meinen Sohn immer an die Ex-Frau überwiesen, da mein bislang minderjähriger Sohn bei ihr wohnt und dort auch zur Schule geht.
    An wen muss ich nach der Volljährigkeit meines immer noch schulpflichtigen Sohnes den (auch noch gestiegenen) Unterhalt überweisen? Ex-Frau oder Sohn?

  • Inhaber des Anspruchs auf Unterhalt ist stets der Berechtigte.
    In diesem Fall Ihr Sohn.


    So lange er minderjährig war, bedurfte er der rechtlichen Vertretung durch den oder die Sorgeberechtigten.
    Jetzt, da er volljährig ist, kann er sich selbst vertreten. Deshalb: Zahlen Sie an Ihren Sohn direkt!