Hallo Finanztip-Leser,
ich möchte gerne ein Thema in die Runde bringen, für das ich im Netz leider keine hinreichende Info finde:
Unser Sohn ist gestern von Frankfurt nach Bergen geflogen. Der Flug wurde bei SAS gebucht, u. zw. so, wie online angeboten, mit einer Zwischenlandung in Oslo. Vorgesehen war eine Umsteigezeit von 50 Min. Sicher knapp, aber die Strecke wurde so angeboten und beide Flüge sind auch auf einer Buchungsbestätigung vermerkt.
Es kam wie befürchtet, der Flug Frankfurt-Oslo war pünktlich (Ankunft 13:57 Uhr). In Oslo muss das Gepäck in Empfang genommen und für den Anschlussflug neu aufgegeben werden. Auf das Gepäck musste über eine halbe Stunde gewartet werden, sodass der Anschlussflug (14:45 Uhr) nicht mehr erreicht werden konnte. Der nächste mögliche Flug nach Bergen (16:20 Uhr) wurde annuliert - ohne Angabe von Gründen. Der nachfolgende Flug (17:00 Uhr) war überbucht, das hieß Standby.
Unser Sohn bekam schließlich den letzten Platz und startete um 17:20 Uhr, wenn auch ohne Gepäck (das wurde am Folgetag nachgeliefert). Es ergibt sich letztlich eine Verspätung von 2 Std., 35 Min. Ist diese Verspätung, da unter drei Stunden, entschädigungsfähig? Ich glaube, es kommt auch auf die Distanz, über oder unter 1.500 Km, an. Sind das Flugkilometer oder "Luftlinie"?
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Fluggesellschaft überhaupt in Anspruch genommen werden kann, da sie ja objektiv nicht an der eigentlichen Verzögerung Schuld trägt, sondern die Betreibergesellschaft des Flughafens. Oder haftet sie für die geplante Durchführung der gesamten Strecke, da sie diese ja auch so angeboten und entsprechend bestätigt hat (Buchung/Ticket)?
Ich hoffe, ich habe alles klar genug geschildert und danke für Ihre Hinweise und Ideen. Vielleicht haben ja andere auch schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht.
Klar, am Ende lässt sich alles verschmerzen, aber irgendwann geht es ja auch mal ums Prinzip.
Freundliche Grüße
Henri