Beitragsgrundlage GKV für freiwillig Versicherte?

  • Ohne hier jemandem zu nahe treten zu wollen, aber die Kasse macht in der Sache jetzt nicht die beste Figur.


    Da ich die Details nicht vor Augen habe, ein winziges Detail kann die Sache schnell in eine ganz andere Richtung laufen lassen, würde ich nach dem Eindruck, den ich hier gewinnen konnte, die Widersprüche weiterverfolgen.


    Spätestens wenn es in Richtung Sozialgericht geht, würde ich anraten einen Fachmann (Versichertenberater oder Fachanwalt) hinzuziehen.

  • Guten Morgen,
    die Kranknekasse will Nachzahlungen für dass Jahr 2017! Für 2016 könnte es ja eigentlich nicht sein, denn hätte ich zuviel gezahlt würde ich nichts zurück bekommen und umgekehrt auch. Das hat sich mit 2018 geändert, denn da muß man zu wenig gezahltes zurück zahlen und zuviel gezahltes bekommt man zurück. Somit bek0mmt die Kasse gar nichts ...Ich werden den Steuerbescheid 2017 an die KK senden. Mein Mann wurde übrigens erst zum 31.10.2017 aus der Familienversicherung geworfen und nuch 2016!
    Also diese Krankenkasse ist ja wohl dass letzte und ich werden nötigenfalls zum Sozislgericht.

  • Hallo ich habe ein ähnliches Problem und bin bei Suchen auf dieses interessante Forum gestossen. Hoffe es kann mir jemand Rat geben. Mein Fall ist wie folgt.


    September 2016-September 2017 familienversichert über meine Ehefrau da geringes Einkommen und Selbstständigkeit nicht mehr so lief. Einkommen laut Steuerbescheid sogar im Minus, aber durch einen Veräusserungsgewinn ist das Endergebniss bei knapp 9500Euro Gewinn.
    Die Veräusserung fand nachweisslich im März 2016 als lange vor dem familienversicherten Zeitraum statt. In den Monaten September 2016 - Dezember 2016 (versicherter Zeitraum) Verdienst deutlich unter der Höchstgrenze.
    in ganz 2017 Steuerbescheid ist alles unter der Höchstgrenze.


    Jetzt zu meinen Fragen:
    1. Welcher Steuerbescheid darf zur Grundlage genommen werden und kann man den Veräusserungsgewinn aus März 2016 irgenwie nachweisslich ausschliessen?
    2. Im Falle ich werde für 2016 nachberechnet, gilt die Nachberechnung dann auch für die Monate in 2017 obwohl da Einkommen unterhalb der Höchstgrenze im Steuerbescheid ersichtlich ist?


    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.


    Vielen Dank

  • zu 1
    Gewinn aus einem Gewerbebetrieb ? dann außerordentliche Einkünfte und der Betrag wird über 5 Jahre verteilt ( § 34 Abs. 1 EStG Fünftelregel ) eventuell minus Freibetrag und ein Teil (§ 34 Abs. 3 EStG) ermäßigter Steuersatz
    Grundlage bildet immer der ,,letzte " Bescheid, deshalb steht auch der Satz ......ersetzt der Bescheid vom ......



    zu 2


    wenn der Bescheid für 2017 ein Folgebescheid ist JA, ansonsten NEIN, gehe aber bitte davon aus das sich durch die 1/5 Regel auch deine Einkünfte für 2017 geändert haben !



    ZU 3 !!


    also Veräusserung 2016 !! 5/ 5 dann


    1/5 + Veräusserungsgewinn 2016- 2017- 2018- 2019- 2020