Frage zum Bausparvertrag

  • Hallo,
    habe auch eine Frage zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr.Wir haben einen Bausparvertrag.Die Bausparsumme wurde geändert und dafür eine Erhöhungsgebühr von 1 % der Erhöhungssumme gefordert. Ist das rechtens oder kann ich da auch was machen????
    vielen Dank im voraus
    Helga

  • Hallo Helga,


    ich empfehle einen Blick in die Bausparbedingungen. Ich vermute aber, dass dort drin steht, dass sowohl die erste Abschlussgebühr 1% der ursprünglichen Bausparsumme beträgt, als auch jede Erhöhung mit 1% der Differenz belegt wird. Insofern wäre das rechtens.


    Man kann sich auch einfach überlegen, ob die Bausparkasse für die cleveren Kunden einen Gestaltungsspielraum lassen würden. Danach könnte man eine kleinere BSS mit 1% Gebühr abschließen als man eigentlich tun würde und später einfach kostenfrei erhöhen. Damit läge die effektive Gebühr unter 1%. Ich denke, diesem Modell haben alle Bausparkassen in ihren Bedingungen einen Riegel vorgeschoben.


    Allerdings gibt es auch Anbieter, die eine kostenlose Erhöhungsoption anbieten, sich diese Option aber schon am Anfang in Form einer höheren Abschlussgebühr (z.B. 1,6% der kleinen BSS) vergüten lassen.


    Gruß, Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Helga, hallo @Andreas,


    zu dem Thema Abschlussgebühr für Bausparverträge gibt es mittlerweile eine offizielle Rechtsentscheidung (welche ich gerne heraussuchen kann).


    Nach dieser ist die Abschlussgebühr für Bausparverträge zulässig.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du Deinen Bausparvertrag erhöht, somit ist die Erhöhung ein Neuabschluss und auf die Differenz von neuer Bausparsumme zu alter Bausparsumme wird die Abschlussgebühr erhoben.


    Beispiel:


    Bausparsumme alt 10 TEUR
    Bausparsumme neu 20 TEUR


    Differenz 10 TEUR


    Hiervon 1% =100 Euro


    Und ehrlich gesagt halte ich die Vorgehensweise auch für Fair und richtig, denn sonst würde jeder Verbraucher einen Vertrag mit Bausparsumme 10 TEUR abschließen und auf unbestimme Höhe ohne zusätzliche Kosten erhöhen. Dies kann betriebswirtschaftlich nicht das Ziel einer Bausparkasse sein.


    Eine Bausparkasse die eine kostenfreie Erhöhung anbietet kenne ich aktuell nicht.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Helga,


    die Antworten von @Andreas und @Henning sind vollkommen richtig:


    Der BGH hat eine Abschlussgebühr bei Bausparverträgen als zulässig beurteilt. Ich zitiere hier mal aus unserem Artikel zu den Kreditbearbeitungsgebühren (http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/):


    Als zulässige Entgeltregelung angesehen hat der BGH eine Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme, sofern mit ihr Vertriebskosten abgegolten würden. Diese Entscheidung kann jedoch nicht auf Darlehensverträge übertragen werden. Grund: Eine Bearbeitungsgebühr erhält allein die Bank. Eine Abschlussgebühr beim Bausparen kommt nicht nur der Bausparkasse, sondern auch der Gemeinschaft der Bausparer zugute. (OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.05.2011, Az. 17 U 192/10).


    Ihre Bausparkasse kann also völlig zurecht von Ihnen 1% Gebühr auf die Bausparsumme verlangen. Da gibt es leider über das BGH Urteil zu Bearbeitungsgebühren nichts zurückzuholen.
    Und wenn es jetzt auch stimmt, dass Sie die 1% nur auf die Differenz zwischen niedriger Bausparsumme und erhöhter Bausparsumme gezahlt haben, dann stehen Sie nicht schlechter da, als wenn Sie bereits zu Beginn die 1% auf den kompletten Betrag der erhöhten Bausparsumme gezahlt hätten.


    Beste Grüße
    Martin Berg