Widerrufsjoker: Selber ohne Anwalt vor Gericht klagen?

  • Hallo!
    aus meiner Sicht ist die Widerrufsbelehrung der Bank an diversen Stellen fehlerhaft, so dass ich meinen Widerrufsjocker nutzen kann. Problem ist, dass aus Erfahrung genau diese Bank, trotz vielen anderslautenden Gerichtsurteilen, das nicht einsehen möchte. Schreiben des Kunden und des Anwalts werden ignoriert. Die einzige Möglichkeit ist der Gang vors Gericht. Dadurch entstehen natürlich enorme Kosten. Um diese möglichst gering zu halten, würde ich mich gerne selber vor Gericht vertreten - ohne Anwalt. Ist das vor einem LG möglich? Ich habe bereits ein Verfahren vor einem Gericht mit Anwalt erlebt...Hexerei ist es mit Sicherheit nicht, von daher traue ich mir dies zu. Welche Kosten werden denn vom Gericht berechnet und wer muss diese zahlen, z.B. bei einem Vergleich? Vielen Dank für eure Hilfe!!!

  • Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, d.h. eine Klage ohne Anwalt geht nicht.
    Z.B. unter http://rvg.pentos.ag/ können Sie sich die Kosten berechnen lassen.
    Wenn Sie vor Gericht vollständig obsiegen, muss die verklagte Bank die Kosten komplett tragen. Wenn Sie verlieren, müssen Sie die Kosten tragen.
    Bei einem Vergleich kommt es darauf an, was für einen Vergleich Sie schließen. In der Regel richtet sich die Kostenquote nach dem Verhältnis Obsiegen und Unterliegen.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!!!

  • Danke für die schnelle Antwort! Was halten Sie von einer Gesellschaft z.B. Facto, die die Kosten übernehmen, aber z.B. zu 50% am "Gewinn" beteiligt werden? Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre doch vielleicht für Finanztip mal eine interessante Frage und einen Beitrag im Blog wert.


    Was meinst Du Franziska?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager