Es gibt noch eine Verpflegungspauschale, es lohnt sich, den Begriff mal näher anzusehen. Hier eine Artikel-Empfehlung:
http://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/
Zitat aus unserem Ratgeber:
ZitatSie können in Ihrer Steuererklärung für Fahrten zur Arbeit grundsätzlich bis zu 4.500 Euro im Jahr ansetzen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, einen privaten Pkw oder einen Ihnen zur Nutzung überlassenen Firmen- oder Dienstwagen, kann die Summe auch höher ausfallen.
Quelle: http://www.finanztip.de/entfernungspauschale/#ixzz3LbJZSKcq