Entfernungspauschale

  • PKW- Steuervergünstigungen- Verkauf der ETW- Wenn Senioren (VersE) in Eigennutzung ihrer ETW Fahrtkosten zu Verkaufsgesprächen ( zu Kaufinteressen) gelten machen, wie hoch werden die Unkosten innerhalb eines Jahres steurelich begünstigt? Danke.Beste Wünsche!

  • Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


    Zitat

    Die Fahrtkosten anlässlich von Verkäufsgesprächen sind in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten bei privaten Veräußerungen abzugsfähig. Die Werbungskosten sind in Zeile 37 der Anlage SO einzutragen. Eine Begrenzung in der Höhe ist nicht vorgesehen. Es muss allerdings zur Veräußerung der Immobilie gekommen sein.

  • Hallo. Ich habe das Problem, dass ich letztes Jahr noch in der Ausbildung war bis ende Juni. Da ging mein Vertrag über die Schule gearbeitet habe ich aber ganz woanders. Was gebe ich da jetzt für die Werbungskosten als Regelmäßige Arbeitsstätte an? Zudem habe ich alle 8 Wochen die Arbeitsstelle wechseln müssen, wie läuft das dann? Und mit dem Blockunterricht den ich hatte? wo kann ich das eintragen?


    Ich hoffe auf hilfreiche Antworten, verzweifle nämlich gerade wirklich etwas. DANKE

  • Wie genau sind die Eingaben in der Anlage N der Steuererklärung für die Fahrkosten einzutragen? Ich kann mich leider nicht mehr genau erinnern, wann ich bzw. mein Mann auf Dienstreise war, wie viele Tage wir in 2013 krank waren oder an welchen Tagen wir im HomeOffice gearbeitet haben. Kann ich das einfach schätzen - oder kann das FA genaue Nachweise verlangen? Vielen Dank! Mfg, Petra Müller

  • Antwort der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


  • Mich würde zur ENTFERNUNGSPAUSCHALE interessieren, wie diese für einen Dienstwagen anzusetzen ist, vor allem: Sind auch die Fahrten von der Wohnung zur täglichen Arbeitsstätte zu versteuern? Die Fahrt ist ja kein Privatvergnügen.

  • Moin 19SN83,


    wenn ich deine Frage richtig verstehe, verfügst Du über ein KFZ von Deinem Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung, der nach der 1 % -Regel versteuert wird. Wenn das der Fall ist, wird auch der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz (wenn es denn einen gibt) als geldwerter Vorteil versteuert. Im Gegenzug könntest Du aber auch die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.


    Wenn man keinen Arbeistplatz hat, wie z.B. ein angestellter Außendienstler, entfällt dieser Passus, denn die Fahrten von der Wohnung zu den Kunden sind geschäftlicher Natur, da gibt es keine private Nutzung zu versteuern (und keine Werbungskosten abzusetzen).


    Gruß


    Nordlicht

  • Hallo, ich mache nächstes Jahr meine 1. Steuererklärung und mich würde mal interessieren, warum man nur die "einfache Strecke" angeben muss und nicht Hin- und Rückfahrt: Man muss schlisslich auch nach Hause fahren.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    vielleicht findest Du ja unter folgendem Link eine Antwort:


    http://www.pendlerrechner.de/geschichte.shtml


    Ansonsten würde ich meinen kleinen Neffen zitieren:


    "Weil es halt so ist" :)

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Und was ist, wenn ich zur Fuß zur Arbeit laufe? Z. B. wenn ich die stattdessen mit den öffentlichen fahren könnte. Gibt es eine Untergrenze für die Pendlerpauschale? Oder kann ich auch 2-3 Kilometer mit der Pauschale ansetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in 2008 gibt es keine Untergrenze der Entfernung mehr, auch ist die Wahl des Verkehrsmittels freigestellt:


    http://de.m.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

  • kurze frage zum freibetrag pendlerpauschale:
    merkt man das finanziel netto auf dem konto
    sagen wir einkommen 1700 netto und freibetrag 300 hat mann dan am ende netto mehr raus und wenn ja wie viel ca?
    danke für die antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht ganz.


    Die Pendlerpauschale wird in der Regel in der Jahressteuererklärung geltend gemacht, u.U. können Sie unterjährig einen Freibetrag durch das Finanzamt eintragen lassen.


    Daher erhalten Sie durch die Pendlerpauschale in der Regel eine Rückerstattung durch das Finanzamt.

  • mann bekommt doch den freibetrag auch im monat oder nicht?
    wenn mann also 2500 brutto verdint und darauf steuern zahlt zahlt mann dann durch den freibertrag weniger steuern im monat.das soweit richtig oder
    dadurch würde ich also netto mehr erhalten, da ich ja weniger steuern zahle?

    • Offizieller Beitrag

    Den Freibetrag kann man durch das Finanzamt eintragen lassen, daher ist diese Möglichkeit gegeben.


    Hierdurch würden Sie natürlich ein entsprechend höheres Nettogehalt erhalten, eine nachträgliche Betrachtung mit ggfs. Rückforderung des Finanzamtes erfolgt dann im Rahmen der Jahressteuererklärung.

  • ok da danke ich sehr für die antwort
    wird also so aussehen das ich dan am jahres ände steuern nachzahlen muß, da ja der freibetrag höher ist also der lohnsteuerjahres ausgleich.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, die Prüfung des Finanzamtes erfolgt erst am Jahresende. Kann sein das die Behörde eine andere Ansicht hinsichtlich der Pendlerpauschale hat.


    Am besten einfach mal mit dem örtlichen Finanzamt in Verbindung setzen und nachfragen, ob und wie das bei Ihnen laufen könnte.

  • Hallo,
    mich würde zur Entfernungspauschale Folgendes interessieren: Ich werde im kommenden Jahr aus beruflichen Gründen ca. 3x pro Woche eine Entfernung von 200 km zwischen Wohnung und Arbeisplatz zurücklegen. Die restlichen beiden Tage arbeite ich im häuslichen Arbeitszimmer. Die Fahrten unternehme ich mit dem Pkw. Kann ich sämtliche Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen oder ist in meinem Fall bei 4.500 Euro Schluss? Eine zweite Frage wäre noch: Welche weiteren Kosten kann ich bei dieser Situation noch steuerlich geltend machen?
    Grüße,
    E
    geowein