Widerrufsjoker: anfallende Anwaltskosten bzw. Honorar für Prozessfinanzierer

  • Hallo und guten Tag!
    Ich persönlich sehe große Möglichkeiten, meinen Darlehensvertrag durch den Widerrufs-Joker zu widerrufen. Leider ist die Bank nicht als kulant und kompromissbereit bekannt. Nun gibt es die Möglichkeit, mit einem Anwalt oder mit Hilfe eines Prozessfinanzierers tätig zu werden. Problem ist nur, dass das jeweilige Honorar recht hoch sein wird und ggfs. nicht bar bezahlt werden kann. Bei einer Umfinanzierung durch eine andere Bank könnte man das Geld quasi mitfinanzieren. Problem ist nur, wenn die jetzige Bank widererwarten eine Anschlussfinanzierung zu aktuellen Konditionen anbietet. Dann müsste ich das Honorar bar bezahlen, da meine Bank mit Sicherheit kein entsprechendes Honorar finanzieren würde. Hat vielleicht jemand Erfahrungswerte, Ideen oder Anregungen? Freue mich über eure Antworten. Klar, wenn man das Geld nicht hat, sollte man es lassen...auf der anderen Seite finde ich es schade, wenn ich nicht zu meinem Recht komme, nur weil ich es mir nicht leisten kann. Danke!

  • Hallo Gast10,


    vielleicht lässt sich der Rechtsanwalt darauf ein, dass Sie sein Honorar in Raten zahlen?


    Sie können es ja erst einmal außergerichtlich versuchen, da sind die Kosten überschaubar. Einige Anwälte lassen sich darauf ein, dass wirtschaftliche Interesse als Streitwert zugrunde zu legen. Das ist für Sie wesentlich günstiger, als wenn -wie vor Gericht der Regelfall- die aktuelle Darlehenssumme zugrunde gelegt wird.


    Viele Grüße und viel Erfolg!

  • @DrEckardt, vielen Dank für Ihre jeweiligen Antworten! Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie sieht sehr gute Chancen, das Bankdarlehen aussergerichtlich zu widerrufen, keine Rückabwicklung! Es soll erwirkt werden, dass der Vertrag entweder zu den aktuellen Konditionen neu abgeschlossen wird oder der bisherige noch für die restlichen 3,5 Jahre zu den aktuellen Konditionen fortgeführt wird. Ihr Honroar wird nach der Vorfälligkeitsentschädigung errechnet. Das sind 15000 €. Im Rahmen eines Erfolgshonorars wünscht die Anwältin eine Beteiligung i.H.v. 30 %. Was ich nicht ganz verstehe: Ich habe ja die zukünftige monatliche Ersparnis dadurch, dass der Zins hoffentlich gesenkt wird. Für den Fall, dass die Bank auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet bzw. unter Vorbehalt gezahlt werden muss, so muss ich 4500 € an die Anwältin zahlen. Für den Fall, dass ich eine verminderte Entschädigung zahlen muss, fallen pro 1000 € Ersparnis 300 € an Honorar an. Ich verstehe nur Bahnhof... Ich müsste also die Vorfälligkeit plus Anwaltskosten auf einmal aufbringen...wo ist da meine Ersparnis? Können Sie mir dies nachvollziehbar erklären? Lieben Dank! Freundliche Grüße

  • Hallo Gast10,
    die Berechnung eines Erfolgshonorars in einem solchen Fall finde ich etwas unüblich. Normal ist eine Geschäftsgebühr für das außergerichtliche Tätigwerden und falls mit der Bank ein Vergleich erzielt werden kann, zusätzlich eine Vergleichsgebühr.
    Legt man die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von € 15.000,- als Streitwert zugrunde, so wäre das eine Geschäftsgebühr in Höhe von € 1.029,35 inkl. MwSt. und im Fall eines Vergleichs noch eine Vergleichsgebühr in Höhe von € 1.160,25 inkl. MwSt. So würden wir abrechnen.

  • @DrEckardt, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich finde es auch nicht nachvollziehbar. Ist es denn richtig, dass ich zusätzlich noch eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen muss? Im Gegenzug wird es ja nicht wirklich zur Rückrechnung kommen, diese wäre mit Sicherheit viel teurer für die Bank, als ein Vergleich. Ich habe hier im Forum von 50% der üblichen Entschädigung gelesen. Dann lohnt sich der ganze Widerruf für 3,5 Jahre bis Ende der 10-Jahres-Frist aus meiner Sicht gar nicht...so günstige Zinsen kann ich ja kaum bekommen. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

  • Hallo Gast10,
    grundsätzlich können Sie nach Widerruf eine Neuberechnung des Kredites verlangen und natürlich den sich danach ergebenden Restsaldo ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen.
    Ob und auf was sich die Bank im Rahmen eines Vergleichs einlässt, muss man dann gucken.