Hallo,
wir haben über einen Anwalt den Widerruf bei der INGDiba erklärt. Wurde abgelehnt, jetzt ist nur der Gerichtsweg möglich. Frage: auf welcher Basis werden die Gerichts- und Anwaltskosten berechnet?
Darlehen: 50.000 €, mögliche Zinsersparnis bei Rückabwicklung: ca. 6.000 €.
Unser Anwalt teilte mit, dass der Darlehenswert gleich Streitwert ist. Ist das richtig?
Schönen Abend!