Gerichts- und Anwaltskosten bei Widerruf

  • Hallo,


    wir haben über einen Anwalt den Widerruf bei der INGDiba erklärt. Wurde abgelehnt, jetzt ist nur der Gerichtsweg möglich. Frage: auf welcher Basis werden die Gerichts- und Anwaltskosten berechnet?
    Darlehen: 50.000 €, mögliche Zinsersparnis bei Rückabwicklung: ca. 6.000 €.


    Unser Anwalt teilte mit, dass der Darlehenswert gleich Streitwert ist. Ist das richtig?


    Schönen Abend!

  • Hallo gabiausbaerlin,


    das hängt davon ab, was für Anträge gestellt werden. Das Darlehen scheint noch nicht abgelöst zu sein, da ist es schwierig, beim Gericht den Streitwert auf den niedrigeren Wert des wirtschaftlichen Interesses zu begrenzen. Letztendlich entscheidet das Gericht, welchen Streitwert es zugrunde gelegt.

  • Hallo Frau Dr. Eckardt,


    der Kredit ist im Mai 2016 komplett zurück gezahlt. Den Widerruf haben wir im Herbst 2014 erklärt.
    Dürfen Sie einen Tipp geben, wie der Antrag bei Gericht gestellt werden könnte?
    Freundliche Grüße
    gabiausbaerlin

  • Die Anträge sind in einem solchen Fall, in dem das Darlehen noch nicht zurückgezahlt worden ist, ziemlich komplex. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, wird der Anwalt die Anträge formulieren.
    Günstiger würde es wahrscheinlich, wenn Sie den Kredit erst einmal vollständig zurückzahlen (unter Vorbehalt) und dann den überzahlten Betrag zurückverlangen. Das reduziert den Streitwert. Im Einzelnen sollten Sie die Vor- und Nachteile einer solchen Vorgehensweise mit Ihrem Anwalt besprechen.


    Viel Erfolg und viele Grüße