Sog. Lockanrufe, bei denen Anrufer das Telefon nur ein oder zweimal klingeln lassen, um Rückrufe auf teure Mehrwertdienste zu provozieren, sind
Betrug. Das hat das LG Osnabrück nun aktuell entschieden (vgl. Urteil vom 27. 3. 2014 - 3 StR 342/13) und wurde dabei vom BGH in seiner Auffassung bestätigt.
Betroffene Privatpersonen können sich nun bei der Bundesnetzagentur melden um diese Dienste künftig unterbinden und Betroffene vor Schäden schützen zu können.
Ein Beschwerdeformular steht z.B. auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur Verfügung.