Kosten für's Studium [nach einem Entsprechendem Urteil des BVerfG] absetzbar, wenn Eltern es als Unterhalt absetzen?

  • Moin,
    ich habe im September 2013 angefangen zu studieren und im WS 2015/16 den Studiengang gewechselt (per Zusatzmodule, offizieller Wechsel erfolgt vermutlich im SS 2016). Meine Eltern setzen es als Unterhalt von der Steuer ab. Bildungsweg bis dahin: 2009-2011 einjährige Berufsfachschule Wirtschaft, 2011-2013 FOS Wirtschaft (FOS 11 inkl. unentgeltliches Praktikum an 3 Tagen pro Woche beim Steuerberater/8 Stunden pro Tag). Meine Eltern haben mich bereits ab der FOS 11, also ab September 2011 ungefähr, unterstützt.
    Ich gehe davon aus, dass sowohl das 1. Studium als auch nun das neue Studium nach dem Studiengangswechsel als Erstausbildung gilt.
    Kann ich bei der Steuererklärung die Studienkosten als Werbungskosten angeben und den verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen, in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, wonach es anerkannt wird, obwohl meine Eltern es bereits selbst als Unterhalt von der Steuer abgesetzt haben? Würde ja bedeuten, es quasi zweimal abzusetzen.
    Mein Vater ist Alleinverdiener, seit Januar 2015 in einer Transfergesellschaft (mit Abfindung des vorherigen Arbeitgebers), und seit Anfang diesen Jahres arbeitslos.


    Zur Info: ich habe vor, die geleisteten Unterhaltszahlungen später zurückzuzahlen, jedoch stellen meine Eltern mir dies frei, bin also nicht vertraglich dazu verpflichtet (weder schriftlich noch sonstwie).