Familienversicherung bei Praktikum

  • Guten Abend.


    Mein Sohn ist zur Zeit 25 Jahre alt und besucht seit August ein Berufskolleg. Zuvor hatte er ein einjähriges Praktikum absolviert, welches er zur Aufnahme für diesen Ausbildungsgang benötigte und für welches er keine Einnahmen bekam. Zu diesem Zeitpunkt war er 24 Jahre alt.



    Meine Frage ist nun: Ist mein Sohn für den Zeitraum des Praktikums verpflichtet sich selbst zu versichern, oder ist er Familienversichert?


    Viele Grüße


    Joe 58

  • Grundsätzlich gilt die Familienversicherung gem. § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
    Sonderfälle sind in § 10 Abs. 2 SGB V geregelt. Lesen Sie dort nach, ob ein solcher Sonderfall bei Ihnen vorliegt (z.B. Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b SoldatenG).


    Der Arbeitgeber des Praktikanten wird sich um die Krankenversicherung nicht kümmern, da Praktikanten ausserhalb der normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse laufen.


    Sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse und schildern Sie genau die Situation.