Hallo,
von einer Bank liegt seit Jahren die Löschungsbewilligung (Urkunde) für ein Grundpfandrecht vor, das vom Eigentümer noch nicht gelöscht wurde. FRAGE:
Ist es aus aktueller Sicht ratsam, den Eintrag sofort löschen zu lassen?
Vorsorgliche Überlegung war vor längerer Zeit, die freie Grundschuld ggf. anderweitig zu nutzen, um Notar-/Gerichtskosten zu sparen (z. B. auch bei einem Objektverkauf). Heute erscheint mir die sofortige Löschung ratsamer.
Was meint der kritische Fachmann dazu?