Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo zusammen, ich bräuchte dringend einen Ratschlag.


    Zur Situation: Wir wohnen zu 4 mit einem 5 Monate kleinem Kind in einer 4 Zimmer-Mietwohnung und haben vor kurzem eine Kündigung wg. Eigenbedarf erhalten. Darin steht der Vermieter bräuchte diese Wohnung zum 1.Mai für seine Tochter die es aus berechtigten und dringenden persönlichen und privaten Gründen benötigt (hat Studium bald fertig und wird bald anfangen zu arbeiten, in unserer Umgebung)
    Wir haben uns daraufhin mit dem Vermieter telefonisch in Verbindung gesetzt ob er die Kündigung evtl. nicht bis Ende August verlängern könnte da wir dort ausziehen wollen, dieser meinte er habe damit nichts zu tun das müssen wir mit seinem Anwalt klären da er alles, was mit seinen Wohnungen zu tun hat, übernimmt und klärt. Darüberhinaus das wir noch ein kleines Kind haben hat in nicht interessiert.
    Haben danach den Anwalt versucht zu kontaktieren, konnte aber den zuständigen Anwalt nicht erreichen. Habe trotzdem versucht zu erklären das wir auch im August ehe ausziehen werden und ob man es nicht irgendwie verlängern könnte, die Vertretung hat mich kaum aussprechen lassen und mich wie sonst etwas behandelt und meinten nur das wir in Zukunft den Vermieter nicht kontaktieren sollen und uns nur an den Anwalt wenden sollen. Nach nicht mal 5 min. wurde einfach aufgelegt mit dem das der Anwalt sich meldet.


    So und jetzt stehen wir da und wissen nicht was wir tun sollen oder können, hat jemand bitte einen Ratschlag für uns.

  • Warten Sie ab, was der Rechtsanwalt schreibt.


    Es ist klar, dass Sie dort telefonisch abgewimmelt werden.
    Schließlich muss der Anwalt erst einmal die Rechtslage prüfen.


    Sie können der Kündigung des Vermieters auf jeden Fall schon mal vorsorglich widersprechen (§ 574 BGB).
    Einzelheiten per pN.