Entnahme Riester-Vertrag zur Entschuldung des Eigenheims

  • Hallo zusammen,
    ich versuche gerade mich bzgl. der Verwendung meines bestehenden Riester-Sparvertrags zur Tilgung eines bestehenden Annuitätendarlehens zu informieren (was ja im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes seit 2014 möglich ist).


    Ein Punkt ist mir nicht klar bzw. habe ich irgendwo einen Denkfehler bei dem ich nicht weiterkomme. ?( Vielleicht kann mir jemand helfen?


    Der Betrag den ich zur Tilgung der Darlehensschuld verwende, wird auf dem sogenannten Wohnförderkonto "eingebucht" und dort bis zum Beginn der Auszahlungsphase mit 2% jährlich verzinst.


    Profitiere ich dann "nur" von dem Differenzzinssatz zwischen dem Darlehen und der 2% Besteuerung?


    Beispiel:
    Ich entnehme von meine Riesterkonto 10.000€.
    Mein Darlehenszinssatz beträgt 3%. Abzgl. der 2% Versteuerung des Wohnförderkontos, würde ich also "nur" 1% des entnommenen Betrags pro Jahr einsparen.
    OK, dann kommt noch des Zinseszinseffekt dazu, aber den hab ich doch auch bei beiden Alternativen (jeweils einmal als Erhöhung der Steuerlast und umgekehrt als Reduzierung des Zinslast).


    Wäre schön, wenn mir jemand aus meinem Dilemma weiterhelfen könnte. VIELEN DANK!


    Viele Grüße

  • Hallo,
    grundsätzlich stimmt das so.
    Drei kleine Effekte: Die Menge des Eigenkapitals bei Finanzierung kann Einfluss auf den Zins haben. Wenn Du also dei 10000 € im Beispiel für die Finanzierung verwendest, könnte der Finanzierungszins ein bisschen sinken (minimal, aber immerhin!)
    Bei einer Finanzierung der 10.000 € hättest Du auch noch einen Tilgungssatz. Liqudititätstechnisch entlastet Dich das also zusätzlich.
    Du kannst Deine Steuerschuld vom Wohnförderkonto auf einen Schlag begleichen, dann musst Du nur 70% zurückzahlen. Du sparst Dir also Steuerschuld.
    Grundsätzlich hast Du die Steuern aus Deiner Rechnung weggelassen. Wenn Du den Riester Vertrag weiterführst, ist das aber ok. Wenn Du den Betrag dann für Dein Eigenheim verwendest, hast Du ihn halt bei der Altersvorsorge nicht mehr und umgekehrt. Dann sind diese Option auf die 70% der einzige Faktor.
    Gruß
    Alexander.

  • Guten Morgen,
    vielen dank für die Antwort!


    Ja, ich habe inzwischen auch noch ein bisschen weitergesucht.
    Da es sich ja um ein bestehendes Darlehen handelt, kann ich aus der Höhe des Eigenkapitals nicht mehr profitieren.
    Es scheint tatsächlich so, dass das Thema Besteuerung/persönlicher Grenzsteuersatz im Ruhestand bei den gegebenen Zinssätzen ausschlaggebend ist.


    Da man sich aber auch noch das Thema der "förderschädlichen Verwendung" bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie einhandelt, werde ich eher davon absehen, das Riester-Guthaben einzusetzen.


    Freundliche Grüße, Uta