Einzelveranlagung bei Abfindung Ehepartnerin sinnvoll?

  • Meine Frau kann nach Ihrer Elternzeit in 2016 sowohl in Teil/als auch Vollzeit nicht zurückkommen.
    Es läuft auf eine Abfindung (Einmalzahlung) durch einen Aufhebungsvertrag hinaus. Kündigung wird es keine geben.
    Das Arbeitsamt wurde vorab informiert, es entsteht keine Sperre.


    Mein zu versteuerndes Einkommen (aus nicht selbstständiger Arbeit) liegt bei etwa 60.000€ (Steuerklasse 3 mit 1 Kind) - Bisher waren wir zusammenveranlagt.
    Einkünfte meiner Frau dieses Jahr keine (auch kein Elterngeld mehr).
    1 Kind, Kind zuhause .


    Nun habe ich diverse Erklärungen durchgelesen und komme lt. meiner Einkommenssteuersoftware zum Schluss, dass eine Einzelveranlagung (in 2016) uns günstiger käme.
    Zusammenveranlagt kommt eine Steuernachzahlung von 3400Euro heraus. Einzelveranlagt kommt eine gesamte Steuernachzahlung von 2800Euro zustande...


    Kann das sein? :?:
    Wie hat der Antrag auf Einzelveranlagung für 2016 zu erfolgen? Einfach ein Brief ans Finanzamt? :?:

  • Das kann schon zutreffen.


    Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass sich die sog. "Fünftelregelung" gem. § 34 EStG bei Ihrer Frau im Falle der getrennten Veranlagung steuermindernd auswirkt, weil sie in 2016 keine weiteren Einkünfte hat. Diese Fünftelregelung wirkt sich vor allem dann positiv aus, wenn das Einkommen in einem "mittleren Bereich" liegt, wo die Steuerprogression schon spürbar ist.


    Wenn man ein hohes Einkommen erzielt, ist man irgendwann in der sog. "oberen Proportionalzone", d.h. man zahlt für jeden zusätzlichen Euro an zu versteuerndem Einkommen den gleich hohen (Spitzen-)Steuersatz. Da macht die Fünftelregelung dann kaum etwas bzw. gar nichts mehr aus.


    Da bei einer gemeinsamen Veranlagung Ihr Einkommen in Höhe von 60.000 mitgezählt wird, kommt die Abfindung Ihrer Frau auf eine ziemlich hohe Summe noch obendrauf. Folge: die Fünftelregelung greift kaum.


    Wenn Ihre Frau allein veranlagt wird, sieht es anders aus.
    Das kann den Unterschied in der Steuerbelastung von immerhin 600 € schon erklären.


    Sie beantragen die getrennte Veranlagung einfach durch ein dementsprechendes Häkchen in Ihrer Steuersoftware.
    Falls Sie Ihre Erklärung nicht per ELSTER sondern als Papier-Antrag abgeben, finden Sie auch dort ziemlich weit vorne auf dem "Mantelbogen" in Zeile 24 ein Kästchen zum Ankreuzen.

  • Super vielen Dank für die Info.
    Die Erklärung wir per ELSTER online abgeschickt.
    Dann muss ich also lediglich dieses Häkchen (Einzelveranlagung) vor Abgabe der 2016er Einkommenssteuererklärung beachten.


    Diese Fünftelregelung habe ich auch schon mal gelesen - bin aber rein rechnerisch für mich nicht zu einem Vorteil gekommen.


    Dann bin ich ja beruhigt, wenn das mit der Einzelveranlagung in diesem Jahr "durchaus positiv sein" kann.


    P.S. Es ist schon genügend Stress - wenn einem der Arbeitgeber- auf einem klar macht, das man nicht mehr mit Ihm rechnet nach über 10 Jahren. Teilzeit ist ebenfalls -auf einmal- nicht mehr möglich, und die gesamte Planung (Kindergarten, Oma....) war umsonst.... Dann geht's zum Anwalt, Arbeitsamt, Krankenkasse usw.....


    Gut das man hier schnell ne Info bekommt.
    Und man weiss mit welcher Abfindung (nach Steuern ) man überhaupt rechnen kann.

  • Hallo @mastermind1


    ich rege mich bei Finanzthemen selten auf, aber so ein Verhalten des Arbeitgebers finde ich immer eine Sauerei. Da braucht man sich nicht wundern, dass es in Deutschland so wenig Kinder gibt.


    Daher würde ich zumindest versuchen, den Arbeitgeber richtig dafür bluten zu lassen.


    Ich bin kein Experte für Arbeitsrecht, aber ich würde folgende Rechnung aufmachen: Wie lang ist der verbleibende Kündigungsschutz für Deine Frau? Dazu würde ich die ordentliche Kündigungsfrist hinzurechnen. Das wäre meine Untergrenze.
    Also: Deine Frau hat noch 12 Monate Kündigungsschutz und die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Dann würde ich mit einer Forderung von mindestens 15 Monatsgehältern reingehen. Die Logik ist ganz einfach: Vorher kann der AG Deine Frau eh nicht loswerden, wenn sie nicht zustimmt. Dann soll er es auch nicht billiger bekommen.


    Sollte die verbleibende Zeit geringer sein, als die Jahre Betriebszugehörigkeit, würde ich mit 1,x Montasgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit reingehen.


    Und idealerweise das Ganze mit einem guten Anwalt vorbringen.


    Make them pay!


    Elias

  • Elias


    Grundsätzlich hast du vollkommen recht. Meine Frau hat 10 Jahre lang regelmässig an Wochenende gearbeitet mit reinem 1zu1 Freizeitausgleich ohne Zusatzentgelt um jetzt "abserviert" zu werden.


    Problem ist nur, dass in der Vergangenheit dieser AG auch solche Mitarbeiterinnen wieder zurückkommen lies (auf Basis VOLLZEIT) und den AN solange "gemobbt" hat bis dieser selbst kündigen musste.
    Das ist die Krux an der Geschichte. Und genau das könnte wieder passieren.


    Da meine Frau aber eh nicht mehr dorthin zurück wollte ist das für uns in Ordnung.
    Fürs evtl. Elterngeld -falls ein zweites Kind nachkäme- bringts auch fast nichts mit 6 Monatsgehältern bei nem halben Jahr Kündigungsfrist. Kindergartenkosten kommen dann auch noch ontop, die uns belasten würden. Bei einem Kind unter 3 gibt's dann noch Zuschläge... und dann ist der Kindergarten schnell ein teurer Spass.
    Und um sich dann den Stress anzutun und sich mobben zu lassen, ist uns unsere Zeit für diesen AG zu schade.


    Wir waren auch schon bei einem Fachanwalt. Leider ist das Thema für Mütter nicht so einfach.Es besteht nur ein Recht auf VOLLZEIT nach Elternzeit. Einzigste Empfehlung (für uns zu spät) - Mütter sollten -auch jetzt nach der angepassten Elterngeldregelung- versuchen bereits in der Elternzeit "reduziert" zu arbeiten. Daraus leitet sich dann nämlich ein Arbeitsplatzanspruch nach der Elternzeit ab. -> Das kann der AG dann nicht ablehnen, da es ja schon funktioniert hat.
    Nur so als Tip.


    Als normaler Arbeitnehmer würde ich diesen AG vors AG schleppen, oder auf eine Kündigung bestehen.
    Dadurch resultieren -je nach Unternehmensgröße- pro Zugehörigkeitsjahr 0,5 - 1 Monatsgehälter.


    Desweiteren kommt hinzu, dass nicht so recht klar ist, wie lange es diese Firma wirklich noch gibt...


    Von daher, verlassen wir das sinkende Schiff.