Meine Frau kann nach Ihrer Elternzeit in 2016 sowohl in Teil/als auch Vollzeit nicht zurückkommen.
Es läuft auf eine Abfindung (Einmalzahlung) durch einen Aufhebungsvertrag hinaus. Kündigung wird es keine geben.
Das Arbeitsamt wurde vorab informiert, es entsteht keine Sperre.
Mein zu versteuerndes Einkommen (aus nicht selbstständiger Arbeit) liegt bei etwa 60.000€ (Steuerklasse 3 mit 1 Kind) - Bisher waren wir zusammenveranlagt.
Einkünfte meiner Frau dieses Jahr keine (auch kein Elterngeld mehr).
1 Kind, Kind zuhause .
Nun habe ich diverse Erklärungen durchgelesen und komme lt. meiner Einkommenssteuersoftware zum Schluss, dass eine Einzelveranlagung (in 2016) uns günstiger käme.
Zusammenveranlagt kommt eine Steuernachzahlung von 3400Euro heraus. Einzelveranlagt kommt eine gesamte Steuernachzahlung von 2800Euro zustande...
Kann das sein?
Wie hat der Antrag auf Einzelveranlagung für 2016 zu erfolgen? Einfach ein Brief ans Finanzamt?