Ehrenamtspauschale und Gutscheine kombinierbar?

  • Guten Tag,


    im Rahmen meiner Tätigkeit informiere ich Kirchengemeinden in unterschiedlichen Themen (u.a. zur Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag).


    Von einer Kirchengemeinde erhielt ich folgende Anfrage:


    Zitat

    "Wir beschäftigen diverse ehrenamtliche Mitarbeiter. Ein Teil von denen bekommt eine Aufwandentschädigung bis zu max. € 60 pro Monat um in dem Betrag von € 720 pro Jahr zu bleiben.


    Was alle Ehrenamtlichen bisher bekommen, sind Gutscheine zum Geburtstag und Weihnachten in Höhe von je € 15. Außerdem werden sie einmal im Jahr zum Essen eingeladen. Nun habe ich von einem Freibetrag von € 44 pro Jahr gehört.


    Ist dieser Freibetrag nur für Mitarbeiter oder auch für Ehrenamtliche anzurechnen ? Wird die Aufwandsentschädigung da mit ein bezogen?"


    Meines Erachtens ist diese Kombination unzulässig bzw. zumindest nur die Aufwandsentschädigung bis 720 € im Jahr steuerfrei. Können Sie mir ein fachkundige Rückmeldung hierzu geben? Vielen Dank im Voraus!


    Gruß Fussel

  • Ich hoffe mal Sie sind ein Berater der für diese Aussage kein Honorar von der Kirche verlangt... daher will ich diese komplexere Frage mal für Sie beantworten.


    Die 44 € Grenze gilt nur für Mitarbeiter (Angestellte und Minijobber). Ein Ehrenamtlicher ist ja gerade kein Mitarbeiter im Sinne der Arbeits/Sozialrechts.


    Daher gilt die 44 € Grenze hier nicht.


    Nach AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 dort unter Nr. 9 dürfen Vereine Ihren Mitgliederen jedoch "Annehmlichkeiten zukommen lassen, die im Rahmen der der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen angesehen sind."
    Schwieriges Amtsdeutsch, was? :)


    Wie soll man das jetzt interpretieren: Ich kann für Baden-Württemberg sprechen, denn hier erkennt die Finanzverwaltung Euro 40,- pro Jahr und/oder aus besonderem Anlass (10 jährige Mitgliedschaft, 50. Geburtstag) an. Also pro Jahr 40,- € so und im Falle eines Jubiläums o.ä. nochmal 40 € pro Jahr.
    Das sollte eigentlich bundesweit gelten, da wäre ich aber vorsichtig. Im Zweifel mit dem für den Verein zuständigen Körperschaftsteuer-Finanzamt klären.

  • Lieber RaphaelP,


    vielen Dank für die fachkundige Antwort, die meine Annahme bestätigt. Und nein, ich bekomme kein Honorar dafür.


    Herzliche Grüße


    Fussel