Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Arbeitslosengelds. Ich bin in der Beratungsbranche und arbeite wöchentlich min. 60 Stunden (bei einem Arbeitsvertrag von 40h) und werde dafür natürlich auch nicht bezahlt.
Vor zwei Jahren war ich an dem Punkt, wo mein Arzt mir zu einer Kündigung geraten hat - ich habe es nicht wahrgenommen.
Heute kann und will ich so nicht mehr weitermachen.
Gerne würde ich mich selbstständig machen - um das gründlich vorzubereiten fehlt mir allerdings die Zeit.
Meine Frage ist nun, wenn ich kündige und angebe, dass ich in die Selbstständigkeit gehe, bin ich dann trotzdem für das Arbeitslosengeld gesperrt?
Vielen Dank.