Kündigung und Selbstständigkeit

  • Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. des Arbeitslosengelds. Ich bin in der Beratungsbranche und arbeite wöchentlich min. 60 Stunden (bei einem Arbeitsvertrag von 40h) und werde dafür natürlich auch nicht bezahlt.
    Vor zwei Jahren war ich an dem Punkt, wo mein Arzt mir zu einer Kündigung geraten hat - ich habe es nicht wahrgenommen.
    Heute kann und will ich so nicht mehr weitermachen.
    Gerne würde ich mich selbstständig machen - um das gründlich vorzubereiten fehlt mir allerdings die Zeit.
    Meine Frage ist nun, wenn ich kündige und angebe, dass ich in die Selbstständigkeit gehe, bin ich dann trotzdem für das Arbeitslosengeld gesperrt?


    Vielen Dank.

  • Ich habe das Gefühl, dass Sie ein völlig falsches Verständnis der Arbeitslosenversicherung haben.
    Das Arbeitslosengeld dient zur Überbrückung von Einnahmeausfällen zwischen zwei Jobs als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer.


    Wenn Sie angeben, dass Sie sich selbstständig machen wollen, stehen Sie ja gerade dem Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer nicht mehr zur Verfügung. Dann sind Sie schon aufgrund § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB III definitionsgemäß nicht arbeitslos!


    Etwas anderes gilt für den sog. "Existenzgründungszuschuß". Diese Leistung ist in § 93 SGB III definiert. Dazu müssten Sie jedoch erst einmal als Arbeitslose registriert sein. Außerdem ist der Existenzgründungszuschuß eine Ermessensleistung, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist (u.a. schwere Vermittelbarkeit, überzeugendes Geschäftskonzept für Ihre Existenzgründung usw.)


    Meine Empfehlung: Reduzieren Sie sofort Ihre Arbeitszeit auf die vertraglich geschuldeten 40 Stunden! Dann haben Sie genügend Zeit, in den bisher für Ihren Arbeitgeber aufgewendeten 20 Stunden an der Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit zu arbeiten. Finanziell ist es keine Einschränkung für Sie, da sie für Ihre Mehrarbeit ohnehin nicht bezahlt wurden.


    Legen Sie Geld auf die Seite, um die Startzeit der Selbstständigkeit finanziell zu überbrücken.
    Sie brauchen mindestens ein Kapital, von dem Sie sechs Monate Ihren Lebensunterhalt finanzieren können.


    Wenn Sie die Kohle zusammen haben und Ihren Sprung in die Selbstständigkeit gut vorbereitet haben, dann machen Sie sich selbstständig. Vergessen Sie die Arbeitslosigkeit! Wer beauftragt schon gerne einen arbeitslosen Unternehmensberater...

  • @Jessica ich habe genau diesen Schritt vor knapp 3 Jahren vollzogen, kann da gerne meine Erfahrungen teilen. Einfach ne PM schicken.


    Endlich kann ich mal an einem Kommentar von @muc was... ergänzen ;) Korrigieren wäre vermessen zu behaupten.


    @muc hat Recht, insofern, als dass man zum Erhalt des Existenzgründerzuschusses arbeitslos gemeldet sein muss. Und es müssen noch mindestens 180 Tage ALG I Ansprüche bestehen, also darf man sich auch nicht allzu viel Zeit lassen.


    Ich würde @muc an einer Stelle widersprechen - das ALG I (bzw. der Existenzgrüderzuschuss nach erfolgreicher Beantragung) kann einem den Start in die Selbständigkeit enorm erleichtern. Insofern ist "vergessen sie die Arbeitslosigkeit" eine teure und leichtsinnige Aussage.


    Nicht zuletzt ist das ALG I (im Gegensatz zum ALG II) eine Versicherungsleistung, für welche Sie persönlich Versicherungsbeiträge gezahlt haben - darum ist das ALG I z.B. auch je nach vorigem Einkommen unterschiedlich hoch. Das heißt, Sie haben einen Anspruch auf diese Leistung - wenn der "Versicherungsfall" (= sie werden arbeitslos) eintritt. Diesen Anspruch kann mach auch nicht ganz so einfach verlieren.


    Ich würde bei der Arbeitslosmeldung vielleicht nicht direkt sagen, dass Sie gekündigt haben, um sich selbständig zu machen, aber es ist vollkommen legitim, das als eine Option zu erwähnen. Und auch, dass sie sich um einen Existenzgründerzuschuss bewerben wollen. Die Bundesagentur hat nämlich auch einiges an Hilfen für Existenzgründer. Nicht alles gleich gut brauchbar, aber das eine oder andere hilft doch


    Wer beauftragt schon gerne einen arbeitslosen Unternehmensberater...


    Da musste ich schon ein bissel schmunzeln. Das sollte man den Leuten natürlich nicht auf die Nase binden, aber auf der anderen Seite weiß auch kein Auftraggeber wie es um die persönliche Situation des Beauftragten steht. Und es ist übrigens auch eher üblich, dass man zwischen zwei Projekten mal eine Zeit ohne Projekt hat.


    Allerdings muss man auch solange man noch ALG bezieht sofort melden, wenn man eine entgeltliche Tätigkeit (auch freiberuflich / selbständig) aufnimmt. Das ist übrigens beim Existenzgründerzuschuss nicht der Fall.

  • Was @elijah2807 schreibt ist alles richtig.


    Eine Anmerkung aus meiner Sicht noch: @Jessica muss sich vom Arzt bestätigen lassen, dass ein Verbleiben im Job für sie ein Gesundheitsrisiko darstellt und dass eine Kündigung des Arbeitsvertrages ärztlich indiziert ist. Anderenfalls bekommt sie erst einmal eine Sperre beim Leistunsbezug von ALG I.


    Auch wenn ALG I eine Versicherungsleistung ist und der einzelne Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Leistung hat, setzt diese Versicherung doch voraus, dass der Arbeitnehmer den Leistungsfall nicht mutwillig herbeigeführt hat. Aus Sicht der Bundesagentur ist eine Eigenkündigung stets erst einmal ein Indiz für eine selbstverschuldete - und damit nicht zu der Versicherungsleistung berechtigende - Arbeitslosigkeit.


    Aus dem Beitrag von @Jessica kommt zwischen den Zeilen rüber, dass sie glaubt, sie kündigt jetzt ihren Job, geht dann zur Arbeitsagentur und lässt sich in aller Ruhe den Start in die Selbstständigkeit finanzieren.


    Dieser Geisteshaltung wollte ich entgegentreten, denn das kann nur zu einem bösen Erwachen führen.


    Im Übrigen muss @Jessica erst einmal genügend Selbstbewußtsein und Rückgrat für eine Selbstständigkeit entwickeln.
    Wer sich in einem Angestelltenjob dazu nötigen, lässt 60(!) statt bezahlter 40 Stunden pro Woche zu schuften, hat möglicherweise noch nicht ganz das Standing, das für eine erfolgreiche Freiberuflichkeit erforderlich ist.


    Hier ist bei @Jessica noch Wachstumspotenzial vorhanden: erst einmal den Mut entwickeln, dem eigenen Chef die Zähne zeigen und nach 40 Stunden den PC abschalten. Eventuell ist dann der angestellte Job sogar erträglich, wenn man sich Respekt verschafft und sich nicht verarschen lässt.


    Aus Sicht der Bundesagentur sind die Hilfen zur Existenzgründung immer die zweite Wahl. Primär liegt der Fokus dieser Sozialeinrichtung auf der Wiedereingliederung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Je nach ihrer Qualifikation muss @Jessica auch damit rechnen, dass ihre Betreuer bei der Bundesagentur ihr sofort offene Stellen nachweisen und von ihr erwarten, dass sie sich laufend bewirbt. Drei Bewerbungen pro Woche sind da aber locker der Standard.


    Dann kommen Einladungen zu ersten, zweiten und dritten Vorstellungsgesprächen... usw. - Ob @Jessica da die Zeit bleibt, sich - wie sie schreibt - "gründlich auf die Selbstständigkeit vorzubereiten", darf bezweifelt werden.


    Für jemanden, der aufgrund Alters oder Qualifikation am klassischen Arbeitsmarkt wenig bis keine Chancen hat, sind die Existenzgründungszuschüsse der Arbeitsagentur natürlich ein Segen. Keine Frage.

  • Was @elijah2807 schreibt ist alles richtig.


    Eine Anmerkung aus meiner Sicht noch: @Jessica muss sich vom Arzt bestätigen lassen, dass ein Verbleiben im Job für sie ein Gesundheitsrisiko darstellt und dass eine Kündigung des Arbeitsvertrages ärztlich indiziert ist. Anderenfalls bekommt sie erst einmal eine Sperre beim Leistunsbezug von ALG I.


    Auch wenn ALG I eine Versicherungsleistung ist und der einzelne Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Leistung hat, setzt diese Versicherung doch voraus, dass der Arbeitnehmer den Leistungsfall nicht mutwillig herbeigeführt hat. Aus Sicht der Bundesagentur ist eine Eigenkündigung stets erst einmal ein Indiz für eine selbstverschuldete - und damit nicht zu der Versicherungsleistung berechtigende - Arbeitslosigkeit.


    Guter Punkt.


    Im Übrigen muss @Jessica erst einmal genügend Selbstbewußtsein und Rückgrat für eine Selbstständigkeit entwickeln.
    Wer sich in einem Angestelltenjob dazu nötigen, lässt 60(!) statt bezahlter 40 Stunden pro Woche zu schuften, hat möglicherweise noch nicht ganz das Standing, das für eine erfolgreiche Freiberuflichkeit erforderlich ist.


    Hier ist bei @Jessica noch Wachstumspotenzial vorhanden: erst einmal den Mut entwickeln, dem eigenen Chef die Zähne zeigen und nach 40 Stunden den PC abschalten. Eventuell ist dann der angestellte Job sogar erträglich, wenn man sich Respekt verschafft und sich nicht verarschen lässt.


    Naja, @muc, da hast Du glaube ich noch nie eine Unternehmensberatung von innen gesehen. Da "gehört das dazu". Und wer da auf seinen 40 Stunden bestehen würde, der würde es nicht mehr lange machen - schlicht und einfach, weil niemand so jemanden auf seinem Projekt haben möchte. Macht es nicht besser, ist aber so.


    Als ich noch angestellter Berater war, war eine 60-Stunden Woche eine entspannte Woche. Es gab Montate, in denen ich mehr in Flugzeugen und Flughäfen war als zu Hause und es gab auch durchaus hin und wieder 7-Tage Wochen und Arbeitswochen nah an den 100 Stunden. Alles nicht gesund und vernünftig, aber part of the job. Darum machen auch die wenigsten diesen Job wirklich lange. Aber dafür wird man halt fürstlich gezahlt, bekommt ne geile Karre, und bekommt nach 3 Jahren Jobs angeboten, die andere nach 5 oder 10 Jahren erreichen können. Das muss jeder selber entscheiden, ob ihm dieser Trade-off das wert ist. Ich kann ehrlich sagen, dass ich ohne meine Jahre in der Beratung nicht da wäre wo ich heute bin - beruflich, finanziell aber auch in Bezug auf eine gesunde (hoffentlich) Einschätzung was im Beruf und auch privat wirklich wichtig ist.


    Mit einem Mythos möchte ich aber aufräumen: Dass das Leben als Selbständiger entspannter ist. Der Spruch vom "Selbst" und "Ständig" stimmt nämlich. Denn wenn das Geschäft läuft, dann arbeitet man nicht weniger, sondern gerne auch mal genauso viel oder mehr, als als Angestellter. Wenn man fünf Tage die Woche für den Klienten gearbeitet hat, ist am Freitag abend noch Networking-Veranstaltung von dem Projektvermittler, bei der man sich mal blicken lassen sollte und am Wochenende kommen Reisekosten, Buchhaltung usw.
    Und es gibt keine Tätigkeiten, die man an Praktikanten, Juniors, Back-Office oder sonst irgendwen abgeben kann - Druckerpapier leer? Selber kaufen! Hotelrechnung falsch ausgestellt? Selber hinterher telefonieren! Kunde hat die Rechnung nicht gezahlt? - Selber nachhaken! Schreibfehler auf der Homepage? - Selber korrigieren!


    Und wenn das Geschäft nicht läuft, dann hat man zwar weniger zu tun, aber sicher nicht weniger Stress...


    Was ich damit sagen will: Nach nunmehr einigen - sehr erfolgreichen - Jahren als Selbständiger kann ich jedem nur raten, sich das gründlich zu überlegen, worauf man sich einlässt. Man muss der Typ dafür sein. Ich selber - und auch andere - hätten vorher von mir behauptet, dass ich "auf jeden Fall" der Typ dafür bin. Heute sage ich, dass es 50:50 ist. Es gibt durchaus Tage an denen ich mich nach dem Angestelltendasein zurücksehne...



    Aus Sicht der Bundesagentur sind die Hilfen zur Existenzgründung immer die zweite Wahl. Primär liegt der Fokus dieser Sozialeinrichtung auf der Wiedereingliederung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Je nach ihrer Qualifikation muss @Jessica auch damit rechnen, dass ihre Betreuer bei der Bundesagentur ihr sofort offene Stellen nachweisen und von ihr erwarten, dass sie sich laufend bewirbt. Drei Bewerbungen pro Woche sind da aber locker der Standard.


    Da habe ich Unterschiedliches gehört und erlebt. Und nach Aussage von Leuten von der Existenzgründerhilfe gibt es da auch "Konjunkturen" - mal geht fast jeder Antrag durch, mal sind sie sehr zurückhaltend. Das hängt auch davon ab, welches Instrument intern gerade gepusht wird.


    Zu mir hat die Betreuerin bei der Arbeitsagentur sinngemäß gesagt: "Sie brauchen uns nicht, um einen neuen Job zu finden. Aber wenn Sie der Überzeugung sind, dass eine Selbständigkeit die bessere Lösung für Sie ist, dann können wir das unterstützen." Vielleicht war sie da nur besonders weitsichtig und aufgeschlossen, aber ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung nur von viel Augenmaß auf Seiten der BA berichten.

  • Auch wenn ich selbst nie in einer Unternehmensberatung gearbeitet habe, sind mir diese Knochenmühlen aus Schilderungen im Freundeskreis durchaus bekannt.


    Allerdings sprichst Du ja auch die "fürstliche Bezahlung" an. Ob @Jessica diese Bezahlung bekommt, wissen wir nicht.
    Ihr Thread klingt eher nicht so. (Sonst hätte sie nicht geschrieben, dass sie für die 60 Stunden nicht bezahlt würde.)


    Wenn @Jessica meinem Rat folgen würde und ihre Arbeitszeit konsequent nach der Bezahlung ausrichten würde, käme wahrscheinlich - das sehe ich durchaus - ein gewisser Druck vom Arbeitgeber und/oder von Kollegen. Aber gerade weil sie ja ohnehin in die Selbstständigkeit will, könnte sie ja auch diese Strategie verfolgen, um möglicherweise mit einer vernünftigen Abfindung gekündigt zu werden.


    Und dann könnte sie sich immer noch arbeitslos melden. Wenn man die Regelung der Abfindung vertraglich und vom Ablauf her clever gestaltet, führt die Abfindung nicht einmal zu einer Sperre beim ALG.


    Mit diese Strategie könnte sie ihre Selbstständigkeit neben dem jetzigen Job so gut wie möglich vorbereiten, hätte durch die Abfindung ein gewisses Startkapital und könnte - falls erforderlich - immer noch ein paar Monate ALG-Leistungen in Anspruch nehmen bzw. sich dann den Existenzgründerzuschuß sichern.


    Der große Unterschied zu dem von ihr geschilderten Plan: die Trennung vom jetzigen Arbeitgeber wäre von dem Arbeitgeber initiiert - und wäre nicht eine Kündigung von ihr selbst.

  • @muc


    Sie haben ja eine recht rigorose Sicht auf einen Arbeitnehmer, der deutlich mehr Stunden leistet als vertraglich vereinbart. Ohne die persönliche Situation desjenigen zu kennen, sollte man da nicht zu hart urteilen.
    Als Ärztin in einem Krankenhaus geht es mir da ähnlich und man kann halt nicht einfach so das Skalpell wegwerfen, wenn es halb vier ist. Und ich denke, dass Sie auch kein Verständnis hätten, wenn ab 16 Uhr kein Arzt mehr für Sie zur Verfügung stände, wenn Ihr Kind oder andere Angehörige im Krankenhaus liegen. So kann man auch schnell mal auf 50 oder 60 Stunden kommen.

  • Meine Sicht ist nicht rigoros im Sinne von rücksichtslos.


    Meine Sicht ist nur klar und unverstellt. Wer sich in der heutigen Zeit hochgradig geregelter Arbeitsverhältnisse ausbeuten lässt und dann jammert, dass er sich dem Druck nicht entziehen könne, trägt ein gerüttelt Maß an Mitverantwortung für seine eigene Lage.


    Es gehören zu einem solchen Arbeitklima immer zwei Parteien: nämlich eine, die gegenüber den Arbeitnehmern rigoros Leistungen über das geschuldete Maß hinaus einfordert und eine zweite, die diesem Verlangen in vermeintlichen Zwängen nachgibt. Das betrifft auch Ärzte.


    Würden sich ALLE ARBEITNEHMER strikt daran halten, dass sie sich nicht ausbeuten lassen, hätten Ausbeuter-Arbeitgeber gar keine Chance! Der nächste Mitarbeiter, den sie einstellen würden, um den Unbotmäßigen zu ersetzen, würde ebenfalls unbezahlte Mehrarbeit verweigern. Die Arbeitsgerichte könnten wahrscheinlich Stellen einsparen, wenn sich alle - sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - an die ja überreichlich vorhandenen Spielregeln halten würden.


    Die Patienten wären auch zufrieden, weil dann nämlich genügend ärztliches Personal eingestellt werden würde. Oder die Sprechstunde würde entsprechend verkürzt werden, weil man nicht mehr alle behandeln kann.


    Ein System, dass planmäßig darauf ausgelegt ist, dass Mitarbeiter "es nicht so genau nehmen", ist krank. Das gehört klar angeprangert und die verantwortlichen Manager, seien es Chefärzte, Klinikdirektoren oder Krankenkassenleiter gehören entlassen.


    Um es noch einmal zu betonen: Ich habe nichts dagegen, wenn jemand aus Begeisterung für seinen Beruf oder aus welcher Motivation auch immer die Woche 50 oder 60 Stunden arbeitet. Aber er sollte dies dann auch entsprechend vergütet bekommen und er sollte es freiwillig tun.


    Ein Klima, in dem es heißt, dass "Überstunden bei uns einfach erwartet aber nicht bezahlt werden", ist nicht okay.


    Ich werde auf meine alten Tage noch zum überzeugten Gewerkschafter!
    Was ist das für eine Generation X, die das mit sich alles machen lässt?
    Ich bin eigentlichen im liberal-konservativen Spektrum politisch beheimatet.
    Aber wenn man sich anschaut, wo überall Marktmacht heute mißbraucht wird, da kann einem der Hut hoch gehen!

  • Prinzipiell gebe ich Ihnen da natürlich recht und bin froh, dass Menschen auch so reagieren.


    Ich habe gerade mein Arbeitsverhältnis aus diesen Gründen beendet und gebe Ihnen auch Recht, dass der Fehler im System liegt. Aber gerade viele Ärzte arbeiten einen Großteil aus purem Idealismus länger und solange Chefärzte der Meinung sind, dass bei einem sechsstelligen Jahresgehalt alle Überstunden abgegolten sind oder dass man sich damit abfinden muß mit Frauen zusammenzuarbeiten krankt dieses System.


    Hauptsache Sie vertreten weiterhin Ihre Meinung, wenn Sie 3 Monate auf einen Facharzttermin oder 4 Stunden in der Notaufnahme eines Krankenhauses warten müssen.

  • 60 Stunden ist natürlich echt eine Menge. Da kann ich verstehen das du
    das nicht ewig durchziehen willst. Würde ich an deiner Stelle auch nicht
    machen.
    Ich würde bei der Selbstständigkeit aber auch immer beachten das es auch
    seh rviel Arbeit sein wird und du dann vielleicht genau so viel
    arbeiten musst!