Anschlussflug wurde annulliert - Anspruch auf Entschädigung?

  • Hallo,


    ich würde mich über eine Einschätzung zu folgendem Fall freuen:


    Wir (3 Reisende) sind im Dezember mit China Southern Airlines nach Australien geflogen, mit folgender (geplanter) Route: Amsterdam - Peking - Guangzhou - Perth. Bei unserer Ankunft in Guangzhou wurde uns mitgeteilt, dass unser Flug von Guangzhou nach Perth gestrichen worden ist. Laut Aussage der Fluggesellschaft auch schon einige Wochen zuvor, was uns aber nicht mitgeteilt wurde. Angeblich wären wir auf einen Flug zwei Tage später umgebucht worden, das wurde uns aber nicht mitgeteilt. Das haben wir dann nicht akzeptiert, zumal wir auch kein Visum für einen zweitägigen Aufenthalt in China hatten. Wir haben dann unser E-Ticket vorgezeigt, auf denen der ursprüngliche Flug nach Perth noch aufgeführt war. Dann wurden wir auf einen anderen Flug nach Melbourne mit anschließendem Weiterflug nach Perth umgebucht. Insgesamt sind wir am Zielort Perth mit 8 Stunden Verspätung angekommen. Wir haben den Flug zusammenhängend bei China Southern Airlines gebucht, allerdings war der ausgefallene Flug (China nach Australien) ja außerhalb der EU. Besteht trotzdem Anspruch auf Entschädigung?


    Viele Grüße
    NinaK

  • Die 'Europäische Fluggastrechteverordnung' kommt hier nicht zum Zuge, da es sich um eine außereuropäische Flugverbindung handelt.


    Der Passagier hat hier Anspruch auf Schadenersatz, und zwar in Höhe seines konkreten bezifferbaren Schadens (z. B.: Verdienstausfall, Ausgaben für nicht genutzte nicht mehr stornierbare Hotelzimmer usw.) gem. Art. 19 ff. des Montrealer Übereinkommens.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)