bankseitige Änderung des Referenzzinssatzes

  • Hallo community,


    Ich habe im 2006 bei einer Sparkasse einen Riester-Banksparplan abgeschlossen.
    - Vereinbarter Reverenzzins: "Emissionsrendite öffentlich-rechtlicher Daueremittenten (10 Jahre) (Quelle: www.dekabank.de)". Hinzukommen Bonus und Schlussbonus. Soweit mir bekannt, werden diese Konditionen bei Neuverträgen schon seit langem nicht mehr angeboten..


    - Letzte Woche hat mir die Sparkasse nun unter Einräumung eines Sonderkündigungsrechts mitgeteilt, dass dieser Zinssatz nicht mehr veröffentlicht wird und ab dem 1.3.16 der Rezerenzzinssatz "aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Pfandbriefe mit jährl. Kuponzahlungen/RLZ 1 Jahr/gleitende Durchschnitte, Quelle: www.bundesbank.de" gilt."
    - RLZ steht wohl für "Restlaufzeit", so dass neben der zugrundeliegenen Wertpapierart auch die Laufzeit von 10 Jahre auf 1 Jahr verändert werden soll.


    Ich habe bedenken, dass der neue Zinssatz für mich zu einer Verschlechterung führt und habe daher etwas rumgerechnet und mir die Entwicklung desalten und desneuen Referenzzinssatzes in den letzten 12 Jahren angesehen.
    Dies ergab auf diesen Zeitraum durchschnittlich
    bisheriger Referenzzinssatz: 3,12%
    neuer Referenzzinssatz (RLZ 1 Jahr): 2,07%


    Daher erscheint mir der neue Referenzzinssatz nicht sachgerecht. Der Referenzzinssatz mit 8 Jahren Restlaufzeit würde bei 3,17% liegen und somit dem bisherigen wesentlich näher kommen.
    Ich habe den Eindruck, dass man bei dieser Gelegenheit sich von höher verzinsten Verträgen entledigen bzw. diese schlechter verzinsen möchte...
    Kündigen möchte ich wegen der Bonus- und Schlussbonusregelung nicht.


    Was passiert, wenn ich der Umstellung widerspreche, aber nicht kündige?
    Im Vertrag ist ein ordentliches Kündigungsrecht durch die Sparkasse ausgeschlossen, Nr. 5 der Sonderbedinungen Altersvorsorgevertrag S VorsorgePlus.
    Hat jemand einen Rat?



    Vielen Dank und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Mit einer schlüssigen und fundierten Argumentation ist aus meiner Sicht der Weg zum Ombudsmann kein falscher.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Tom Riester,


    ich habe auch so einen Riester-Sparplan (mit Referenzzins "Emissionsrendite öffentlich-rechtlicher Daueremittenten").
    Dann müsste meine Sparkasse ja auch kurzum mit so einer Änderung um die Ecke kommen.
    Bei welcher Sparkasse hast Du denn Deinen Vertrag?


    Viele Grüße