Frage zum Thema Wohngeld

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen etwas verworrenen Fall bei dem ich auch mit einigem Befassen mit dem Thema noch nicht zu einer Lösung durchgestiegen bin.


    Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung und wir teilen uns die Miete paritätisch. Ich bin Angestellter im nicht Wohngeldförderungsfähigen Bereich (allerdings auch nicht viel drüber), meine Freundin macht nach Bachelor und Master und einem hohen Frustgrad nun eine schulische Ausbildung ohne Vergütung. Ergo: Sie hat keinen Anspruch auf BAB oder Unterhalt der Eltern, auch Kindergeld ist nicht mehr drin. Ihre Eltern ermöglichen Ihr das Leben in der teuren Großstadt aber mit 750 Euro monatlich plus der privaten KV (aus der Sie nach dem Studium nicht rauskam weil man dafür einen SV-pflichtigen Job braucht). Ihr Anteil der Kaltmiete liegt bei 365 Euro (Mietstufe VI), sodass ihr nicht mehr wirklich viel bleibt. Was dazu benötigt wird geht dann natürlich über mich. Wir haben aber noch einen geteilten Haushalt, jeder macht also finanziell sein Ding. Zeitlich ist es für sie unmöglich etwas dazuzuverdienen, sodass es immer knapp ist.


    Ich frage mich jetzt, ob es tatsächlich so ist, dass Sie ganz eigenständig mit diesen Angaben überhaupt Wohngeldberechtigt ist? Theoretisch sind wir doch als unverheiratetes Paar getrennt förderungsfähig oder müssen wir unser Einkommen da summieren?


    Beim Amt hilft da natürlich keine Sau, daher dachte ich es kennt sich vielleicht hier jemand aus. Letztlich kommen wir irgendwie über die Runden, ich frage mich allerdings wie das sein kann, dass man in so einem Fall so gar keine Unterstützung erfährt.


    Viele Grüße

  • Der Fall ist nicht verworren.


    Das Problem besteht darin, dass Sie Ihrer Freundin "paritätisch" - und damit völlig unsolidarisch - viel zu viel Miete abknöpfen. Wenn Ihre Freundin nur 750 € Unterstützung von den Eltern bekommt, sollte sie halt nicht mehr als 150 € an der gemeinsamen Miete zahlen müssen. Und schon ist das Problem gelöst.


    Zeigen Sie Verantwortungsbewußtsein und übernehmen Sie einen größeren Teil der Miete - gerade wenn "jeder finanziell sein Ding macht". Die Solidarität beginnt in der kleinsten Einheit - nämlich in der Familie oder in der verbindlichen Beziehung, wie Sie sie leben. Nach staatlicher Unterstützung können Sie dann rufen, wenn Sie es alleine nicht schaffen. Aber das sehe ich bei Ihnen überhaupt nicht.


    Zum Rechtlichen: Lesen Sie das Wohngeldgesetz! Zu empfehlen ist § 5 Abs. 1 Nr. 3 WoGG. Daraus ergibt sich, dass Ihre Freundin ein "Haushaltsmitglied" im Rechtssinne ist. D.h. Sie werden eben wohngeldrechtlich nicht getrennt sondern gemeinsam betrachtet. Und da Sie selbst - wie Sie schreiben - zu viel für den Wohngeldanspruch verdienen, bekommt auch Ihre Freundin nichts. Das kann nach Lage der Dinge auch gar nicht anders sein. Staatliche Hilfen sind nach dem Grundverständnis unseres Sozialstaats immer subsidiär, d.h. sie greifen erst dann, wenn der Einzelne am Ende seiner Kräfte ist. Das sind Sie nicht.

  • Ich möchte Sie nicht beleidigen und bedanke mich, dass Sie sich des Themas angenommen haben. Aber bitte unterstellen Sie mir nicht mangelnde Solidarität, diese Situation basiert auf der Entscheidung meiner Partnerin. Mein Verantwortungsbewußtsein ist ausgeprägt genug um hier jegliche Schieflage aufzufangen. Wie gesagt finde ich es gut, dass Sie helfen möchten, Ihre Unterstellung ist aber eine Frechheit. Insbesondere Wörter wie "abknöpfen" oder "völlig unsolidarisch" sollten Sie sich im Bezug auf Situationen in denen jeder Euro umgedreht werden muss tunlichst verkneifen.


    Dennoch vielen Dank für die Hilfe und den Tip mit dem SGB II, danach hatte ich gesucht.

  • Ich kann Ihre Situation nur insoweit beurteilen, als Sie diese hier geschildert haben.
    Ob Sie "jeden Euro umdrehen müssen" oder nicht, weiß ich nicht.


    In Ihrem ersten Thread haben Sie danach gefragt, ob denn nicht Ihre Freundin wohngeldberechtigt sei.
    Und das ist sie eben nicht, weil Sie mit Ihnen zusammenlebt.


    Dass es die "eigene Entscheidung" Ihrer Freundin ist, die Hälfte der Miete zu tragen, ändert nichts an der Beurteilung Ihrer Sachlage. Offensichtlich verdienen Sie - nach Ihren obigen Angaben - zu viel um selbst wohngeldberechtigt zu sein.
    Aber Sie empfinden Ihre Situation als finanziell unbefriedigend.


    Nun - da kann ich Ihnen kaum raten. Denn die Möglichkeiten reichen von der Erhöhung des Einkommens über Nebenjob oder berufliche Veränderung bis zur Reduzierung der Kosten durch Umzug in eine günstigere Wohnung. Das bestimmen Sie alles selbst.


    Zum Thema "Geld in einer Zweierbeziehung" aber gibt es eine Anregung!
    Sie schreiben, Sie machen "jeder finanziell sein Ding".
    Denken Sie darüber nach, ob es nicht bessere Lösungen gibt.


    Mein Modell, mit dem ich schon vielen Paaren (und auch Ehepaaren) geholfen habe, sieht so aus:


    Drei-Konten-Modell


    Schritt 1: Sie ermitteln mit Haushaltsbuch (oder App), was Sie monatlich an gemeinsamen Kosten haben. Das betrifft die Miete mit Nebenkosten, Rundfunkgebühren, Hausratversicherung, kleinere Anschaffungen für die Wohnung und den Einkauf von Lebensmitteln. Hier resultiert ein Monatsbetrag, den Sie jeden Monat unbedingt finanzieren müssen.


    Schritt 2: Sie richten ein GEMEINSAMES Girokonto ein. Das wird Ihr Haushalts- oder Familienkonto. Von dort wird die Miete bezahlt und alle Kosten der Lebenshaltung, die Sie gemeinsam betreffen. Wenn was übrigbleibt am Monatsende, bezahlen Sie auch mal einen gemeinsamen Kinobesuch aus der Haushaltskasse.


    Schritt 3: Sie legen fest, wer welchen Betrag monatlich von seinem Privatgiro auf das gemeinsame Konto überweist.
    Dabei sollte jeder nach seinen Möglichkeiten einzahlen. Eben GERADE NICHT paritätisch.


    Stellen Sie Ihre beiden Netto-Einkommen fest und ermitteln Sie die Prozentanteile an der Summe der Einkommen. Angenommen, Ihre Freundin hat die 750,00 € von den Eltern und Sie verdienen meinetwegen 1.500 € netto. Dann ist das Verhältnis Ihrer Einkommen 1 : 2.


    Daraus folgt, dass Ihre Freundin ein Drittel des monatlichen Haushaltsbedarf trägt und Sie zwei Drittel.
    Das ist fair.


    Und jeder von Ihnen hat noch Geld übrig für seinen höchstpersönlichen Bedarf.


    Denken Sie mal darüber nach!
    Vielleicht erleichtert das Ihre Lage.


    Und Ihrer Freundin sagen Sie, sie soll nicht versuchen, sich paritätisch an den gemeinsamen Kosten wie Miete usw. zu beteiligen, so lange sie ihre Ausbildung nicht abgeschlossen hat. Später kann sie dann einen "größeren Brocken" stemmen, wenn sie das dazu gehörige Einkommen erzielt.