Tarifwechsel in der PKV

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    Hallo @Matthias1976,


    gute und interessante Frage.


    Wenn ich mir mal die Allgemeinen Versicherungsbedingungen beim Verband der privaten Krankenversicherungen für z.B. eine Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung ansehe, ist unter §19 und §20 die Rede von einem Wechsel in den Standard- und Basistarif.


    Ob dies natürlich eine Verbesserung der Leistungen beinhaltet, wie von Dir angesprochen, halte ich für wenig wahrscheinlich.


    Bei den anderen Zusatzversicherungen kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das ein Tarifwechsel ohne erneute RIsikoprüfung und Berechnung eines neuen Beitrags (hinsichtlich Alter) funktionieren kann.


    Aber vielleicht kann @Saidi ja eine fundierte Antwort geben :)

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    also: theoretisch gilt das Recht zum internen Tarifwechsel nach § 204 VVG auch für Zusatzversicherungen.
    Das Problem liegt hier aber darin, dass
    a) die wenigsten Versicherer überhaupt viele verschiedene Tarife im Zusatzbereich anbieten. Gerade in der stationären Zusatzversicherung tut sich da wenig. Somit ist die Auswahl schon mal sehr gering - wenn es überhaupt einen anderen Tarif gibt.
    b) Wenn Sie aus einem alten Tarif in einen neueren wechseln wollen, ist es wahrscheinlich, dass der neuere höhere Leistungen beinhaltet, was zu Ausschlüssen und/oder Beitragszuschlägen führt. Ob dann ein Wechsel noch sinnvoll ist, ist fraglich.
    Sie können grundsätzlich aber einen Anlauf unternehmen. Entweder beim Versicherer selbst oder nach unseren Empfehlungen über einen der Berater.
    Leider will ich keine großen Hoffnungen machen.


    Schildern Sie aber gerne Ihre Erfahrungen!


    VG