Ehrenamtspauschale Freibetrag

  • Hallo,


    ich habe eine Frage. Ich bin Arbeitslos ohne Bezüge, mein Mann ist Rentner. Wenn ich für die VHS anfange als Ehrenamtliche, wo kann ich dann am Ende des Jahres die 2400 Euro als Freibetrag eintragen? Wir bekommen keinen Lohn und von wem soll ich den Freibetrag zurück bekommen? Ist es möglich oder lasse ich das Ehrenamliche einfach weg?
    Denn umsonst habe ich keine Lust zu arbeiten. Ich hätte gedacht, dass ich was davon verdiene.


    Vielen Dank im Voraus
    Anca

  • Auf FInanztipp ist das hier beschrieben http://www.finanztip.de/ehrenamtspauschale/
    Es geht jeweils darum, dass aus dem Ehrenamt bzw, Übungsleitertätigkeit resultierende Einnahmen durch den Freibetrag nicht versteuert werden müssen.


    Ist es tatsächlich so, dass die VHS nichts bezahlt? Für Dozenten sind Honorare von 15 bis 30 Euro pro Stunde durchaus üblich. Auch erhalten Übungsleiter in Sportvereinen i.d.R. geringe Zahlungen.


    Unabhängig davon würde ich, der langjährig ohne Vergütung ehrenamtlich tätig war, trotzdem zum Engagement raten, da man für sich selbst immer etwas mitnimmt und sich vielleicht Kontakte zu bezahlter Tätigkeit finden.

  • Die Pauschale ist keine Sonderausgabe o.Ä. die das zu versteuernde Einkommen mindert sondern greift nur bei der Einkünfteermittlung selbst (bspw. Anlage S). Wenn Sie also von der VHS keine Vergütung bekommen, dann arbeiten Sie umsonst. Sie könnten mit der VHS höchstens vereinbaren, dass Sie das Honorar zurückspenden, dann ist die VHS finanziell nicht belastet und Sie können eine Sonderausgabe geltend machen, nämlich die Spende.


    Ob die steuerlich was bringt hängt davon ab, ob Ihr Mann Steuern auf seine Rente bezahlt.