Fällt Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf bei zeitweiser Eigennutzung an?

  • Hallo Community,


    zur Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf habe ich bereits einiges im Internet gelesen. Für unseren persönlichen Fall, finde ich jedoch keine adäquate Antwort.


    Folgendes ist der Fall: Wir haben im März 2013 (Notar / Grundbucheintrag Mai 2013) eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Wir haben umgehend Eigenbedarf angemeldet und die damaligen Mieter sind zum Ende September 2013 ausgezogen.
    Anschließend haben wir die Wohnung selbst genutzt.

    Berufsbedingt werden wir nun umziehen und haben uns entschieden die Wohnung zu verkaufen. Nach Kauf war die Wohnung 4,5 Monate vermietet, anschließend 2 Jahre und 4 Monate (aktuell) selbst bewohnt.

    Fällt nun bei Verkauf eine Spekulationssteuer an oder gilt der Verkauf als steuerfrei, da wir „im Jahr des Verkaufs und in den 2 vorangegangenen Jahren in der Wohnung gewohnt haben“?

    Hat jemand evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht und kann sagen, wie so etwas gehandhabt wird?

  • Wo liegen genau die Bedenken, da mMn der §23 Abs.1 EStG eindeutig ist?


    ... oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden


    Da das Wort "ausschließlich" fehlt müsste nach meiner Rechnung der 31.12.14 -01.01.16 reichen.


    Aber glücklicherweise gibt es im Forum ja noch rechtlich kundigere Mitglieder, die mich gerne korrigieren dürfen.

  • Das Wort "ausschließlich" in § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bezieht sich sowohl auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung als auch auf die letzten zwei Kalenderjahre vor dem Jahr der Veräußerung.


    Aber in der o.g. Konstellation ist die Bedingung ja erfüllt: Wenn die Wohnung in 2016 verkauft wird, muss die Selbstnutzung in 2016 vorliegen und zusätzlich das gesamte Jahr 2015 und das gesamte Jahr 2014. Da @mano84 bereits im September 2013 eingezogen ist und seither ununterbrochen Selbstnutzer war, kann er die Wohnung ohne Spekulationssteuer verkaufen.