Abgabedatum Einkommenssteuer ?

  • Hallo,


    Ende des letzten Jahres(2015) habe ich über das Elsterprogramm meine Einkommenssteuerveranlagung per elektronischer Datenübertragung versandt. Im Nachgang mußte ich noch ein Brief postalisch versenden. Dieser Brief ist erst 2016 angekommen.
    Welches Datum zählt für den Eingang der Einkommenssteuererklärung?

  • 'ELSTER ist die Abkürzung für Elektronische Steuererklärung. Anstelle der Steuererklärung in Papierform können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.


    Beim herkömmlichen Verfahren wird Ihnen nach erfolgreicher Übermittlung eine komprimierte Steuererklärung
    angezeigt. Diese Zusammenfassung Ihrer Steuererklärung müssen Sie dann nur noch unterschreiben und per Post an das Finanzamt schicken oder direkt dort abgeben.

    Für die Abgabefrist Ihrer Steuererklärung zählt bei dieser Versandart nicht der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung. Entscheidend ist der Eingang der komprimierten Steuererklärung. Wenn diese erst nach dem 31.12. beim Finanzamt eingeht, haben Sie die Frist versäumt (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 15.1.2007).'
    Quelle: http://www.steuertipps.de/lexikon/a/abgabefrist-elster

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Korrekt erkannt von @Schlesinger


    Rechtsgrundlage ist da § 87a Abs. 1 S. 2 AO:


    "Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat."


    Das ist der Nachteil des von Dir verwendeten komprimierten Verfahrens, erst wenn das unterschriebene Protokoll aus Elster beim FA eingegangen ist, kann der Finanzbeamte es anhand der darauf vermerkten Telenummer abrufen. Vorher kann er es gar nicht lesen.
    Ist im Endeffekt wie wenn Du ein leeres Blatt Papier einwirfst. Das kann auch keine Frist wahren...


    In Zukunft das authentifizierte Verfahren nutzen. Da muss man nichts mehr unterschreiben und es gilt sofort nach Absendung als zugestellt.