Erbe ausgeschlagen,Brauche dringend Hilfe !!!

  • Hallo,die Situation ist folgende:Vater und Mutter haben einen Kredit.Mutter ist verstorben und drei Jahre später ist der Vater verstorben.Bei diesem haben meine Schwester sowie mein Halbbruder und ich das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen.Nach knapp drei Jahren meldet sich nun ein Inkassounternehmen das nun die Restsumme des Kredites von mir alleine fordert.Übrigens ist bei keinem von beiden ein Testament vorhanden.
    Zu welchem Prozentsatz muss diese Forderung von mir beglichen werden da ich zwar das Erbe des Vaters auf dem Notariat ausgeschlagen habe,aber nach dem vorherigen Tod meiner Mutter nicht da mein Vater noch lebte.Nun weiß ich nicht mehr weiter,da ich allein für den Restkredit aufkommen soll lt.Inkassounternehmen.
    Für Informationen bedanke ich mich bereits im voraus

  • Sie müssen sich einen Anwalt nehmen!


    Die Situation bei Ihnen ist ziemlich kompliziert. Das kann Ihnen hier im Forum niemand lösen.
    Es kommt sehr auf den Darlehensvertrag Ihrer Eltern an.


    Sie müssen jedoch keine Sorge haben, dass Sie das Darlehen alleine zurück zahlen müssen.
    Selbst wenn noch Restforderungen nach dem Tod Ihrer Mutter bestehen sollten, richten diese sich jedenfalls gegen alle drei Kinder (vorausgesetzt Ihr Halbbruder stammt auch von Ihrer Mutter ab). Damit müssten Sie schon mal nur für ein Drittel der Restforderungen aufkommen.


    Ferner haben Sie auch heute noch die Möglichkeit, die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen.
    Das müssten Sie jedoch mit Ihren Geschwistern gemeinsam tun.


    Darüber hinaus wäre die Verjährung der Forderungen zu prüfen.
    Aber - wie gesagt - das ist alles nicht ohne weiteres zu erledigen.
    Sie brauchen fachkundigen juristischen Rat.

  • Guten Tag,
    die Ausschlagung des Erbes bewirkt,daß die Forderungen ins Leere gehen.


    www.alinki.com/artikel/318/


    Beachte besonders im 2.Abschnitt Satz 2,der sich auf meinen Eingangssatz bezieht.


    ALLE Schritte ab jetzt (dazu zählt auch,daß Du/Ihr auf keinen Fall dem Inkassounternehmen schreibt!!!)NUR noch durch einen spezialisierten Anwalt,und zwar VON ANFANG an;Deine Geschwister und Du müßt jetzt einvernehmlich entscheiden und vorgehen.


    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast,wird diese möglicherweise Deckungszusage geben und auch einen Anwalt in Deiner Nähe empfehlen UND Dich mit einem Anwalt für eine kostenlose Ersteinschätzung verbinden(meine macht das so).