Steuererklärung für Verstorbene: Wie soll das gehen?

  • Meine Tante ist Ende 2014 verstorben. Nun habe ich Post vom Finanzamt bekommen, weil ich eine letzte Steuerklärung für sie abgeben muss. Leider hat sie ein ziemliches Chaos hinterlssen, so dass ich viele wichtige Papiere im Nachlass gar nicht gefunden habe, etwa ihren Schwerbehindertenausweis. Ich frage mich jetzt, wie ich so eine Steuererklärung überhaupt machen soll. Ich habe ihre Kontoauszüge, aus denen ihre Rente hervorgeht. Gearbeitet hat sie ja schon lange nicht mehr. Soll ich einfach die Rente als Einkommen eintragen? Was anderes ist mir ja nicht bekannt. Sie war zwar ehrenamtlich in einem Verein aktiv, aber dafür scheint sie keinerlei Aufwandsentschädung bekommen zu haben. Soll ich einfach ankreuzen, sie war schwerbehindert, und darauf hoffen, dass meine Tante ihren Ausweis in den Jahren vor ihrem Tod auch schon geltend gemacht hat? Wie gesagt, das Original habe ich nirgends gefunden, weiß aber, dass sie einen gültigen hatte. Ich fühle mich damit ganz schön überfordert und habe Sorge, aus Unwissenheit irgend etwas falsch anzugeben. Weiß jemand Rat oder hat schon mal eine Steuerklärung für einen Verstorbenen gemacht?

  • Sehen Sie zunächst einmal in den Nachlassunterlagen nach, ob Sie einen Steuerbescheid von 2013 finden.
    Daraus wird ersichtlich, ob Ihre Tante in 2013 noch weitere Einkünfte - außer ihrer Rente erklärt hat.


    Wenn Sie nichts finden, dann geben Sie nur die Rente vom 01.01.2014 bis zum Sterbemonat an.


    Ich glaube nicht, dass da eine Steuer fällig wird. Es sei denn, Ihre Tante hatte ausser der Rente noch weitere Einkünfte.
    Bei älteren Menschen sind die Renten oft nur zu 50 % bis 60 % steuerpflichtig, bzw. sie haben einen persönlichen Freibetrag in dieser Größenordnung. Und dann kommt der Grundfreibetrag von über 8.000 € p.a. noch hinzu!


    Wenn dann noch Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden, bleibt an zu versteuerndem Einkommen nicht mehr viel übrig.


    Sollte ein größeres Vermögen mit Zinseinnahmen, Pachteinnahmen, Mieten usw. vorhanden sein, dann sieht es natürlich anders aus. Aber davon haben Sie nichts geschrieben. Also ist wahrscheinlich die Anforderung der Steuererklärung durch das Finanzamt eine reine Formsache.

    • Offizieller Beitrag

    Aus meiner Sicht steht Ihnen als Erbe auch ein verbindliches Auskunftsrecht beim Finanzamt zu, hierdurch sollten Sie die letzte Erklärung bzw. den Bescheid in Erfahrung bringen können.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ob ein Auskunftsanspruch gegen das Finanzamt besteht, ist zweifelhaft.
    Möglicherweise steht das Steuergeheimnis die Erblasserin dem entgegen.
    Das Steuergeheimnis gilt grundsätzlich über den Tod hinaus.


    Ein Auskunftsanspruch wäre zu bejahen, wenn die Erblasserin bereits im Sterbejahr irgendwelche Unterlagen, die für die Besteuerung eine Rolle spielen an das Finanzamt eingereicht hätte. Im Sterbejahr tritt die Erbin rechtlich "in die Fußstapfen" der Erblasserin und es wird insoweit ein abgabenrechtliches Rechtsverhältnis zwischen dem Finanzamt und der Erbin begründet.


    Aufgrund dieses Rechtsverhältnisses könnte dann die Erbin gem. § 364 AO Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen verlangen. Allerdings betrifft dies eben das noch nicht veranlagte Jahr des Todes.


    Ob man § 364 AO so auslegen kann, dass das Finanzamt auch eine Kopie des letztjährigen Steuerbescheides herausgeben muss, ist meines Erachtens fraglich.


    Vernünftig wäre das natürlich...
    (Aber Gesetze müssen nicht vernünftig sein. Sie müssen nur in Kraft sein...)


    ;)

    • Offizieller Beitrag

    Herzlichen Dank @muc für die ausführliche Antwort.


    Da ist was dran, dass Gesetze nicht wirklich immer einer Logik entsprechen.

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    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Wie ist das zwei Jahre nach dem Tode?


    Kann es irgendwie sinnhaft sein, von den Nachkommen eine Steuererklärung für den Verstorbenen für das Jahr 2016 zu verlangen, wenn dieser schon in 2015 verstorben ist. Es ist ja rein rechtlich nicht möglich, daß Tote Rechtssubjekte sind. Das FA verlangt von mir eine Steuererklärung für das Jahr 2016 für meine Mutter, die aber eben schon im Jahre 2015 verstorben ist.
    Es gab zwar irgendwo - wenn ich mich recht erinnere - mal eine kleine quasi Pfennige Zahlung ihrer Bank - ich glaube es war die Zahlung der Dividende nach Auflösung der Mitgliedschaft in der Volksbank - aber auch diese kann sich dann ja nur auf 2015 beziehen. Spätere sind dann ja Zahlungen an die Erben!


    Hat hierzu jemand eine profunde Information?


    Herzlichen Dank!


    Gruß Till

  • Sie haben völlig recht: Mit dem Tod endet die Steuerpflicht. Sollten danach noch Zinsen oder sonstige Erträge anfallen, die auf den Verstorbenen zurückgehen, müssen diese von den Erben versteuert werden.


    Allerdings hat der Erbe auch die Pflicht, die Steuererklärung für das Todesjahr abzugeben. Denn Erträge, die bis zum Todestag zugeflossen sind, werden noch dem Verstorbenen zugerechnet. Dies kann von Bedeutung sein, da der Steuertarif progressiv ist.


    So kann dasselbe zu versteuernde Einkommen beim Erben eine ganz andere Steuerbelastung auslösen als beim Erblasser.
    Z.B. kann der Erblasser alleinstehend gewesen sein und daher die Grundtabelle zur Anwendung kommen.
    Je nach Höhe es Alterseinkommens kann es sein, dass 30 % bis 40 % an Steuern zu bezahlen sind.


    Ist der Erbe hingegen verheiratet, hat fünf Kinder und befindet sich ausserdem gerade in einer Verlustphase aus seiner Selbstständigkeit, dann fällt bei dem Erben vielleicht null Einkommensteuer an.


    Meine Empfehlung: rufen Sie das Finanzamt an und klären Sie die Situation auf.