Hallo liebe Mitforisten,
ich habe einen alten Debeka Bausparvertrag von 2004 - Tarif BS1.
Diesen konnte ich damals als Student nur schlecht besparen und habe nicht einmal den Regelsparbeitrag eingezahlt.
Heute habe ich das Geld zur Besparung und freue mich natürlich über einen solchen Tarif mit dementsprechenden hohen Zinssätzen.
Laut ABB wird er mit 3% jährlich verzinst.
Dann ist ein Bonus rückwirkend vereinbart bei Verzicht auf Zuteilung abhängig von Bewertungszahl:
BZ 2400-3999 = 3,5%
BZ 4000-5999 = 4 %
BZ 6000 und mehr = 4,5 %
Derzeit habe ich den Vertrag immer jährlich mit der Regelsparsumme einmal jährlich bezahlt, da mehr ja der Zustimmung der Debeka laut ABB bedarf.
Wegen der hohen Zinsen haben die mir natürlich nicht mehr erlaubt, mehr als den Regelsparbeitrag einzuzahlen.
Ob ich in der Vergangenheit den Betrag genutzt habe oder nicht, hat sie dabei nicht interessiert.
So weit so gut, ist ja egal, dann halt immer der kleine Regelsparbeitrag pro Jahr und alles gut verzinst.
Derzeit habe ich nun ca. 40 % der Bausparsumme bezahlt und deswegen auch noch Platz noch oben zum weiteren Einzahlen mit guten Zinsen
Auch alles nun noch okay.
Aber nun ist etwas komisches passiert, weshalb ich hier nachfrage.
Laut ABB kann die Zuteilung erst erfolgen, wenn 40 % Bausparguthaben eingezahlt sind und wenn die BZ mindestens 2400 entspricht.
Die erste Bedingung ist ja erfüllt, die zweite aber nicht die zweite, da BZ derzeit aktuell bei ca. 1500.
Komischerweise hat die Debeka aber mir eine Zuteilungsbestätigung zugeschickt, was sie aus meiner Sicht nach ABB nicht hätte dürfen wegen zu niedriger Bewertungszahl.
Ich verzichte bei den Zinsen des Vertrags (Guthaben top, Darlehen Mist) natürlich auf eine Zuteilung und nutze den Vertrag als Geldanlage.
So gesehen, erst mal kein Nachteil.
Trotzdem kommt mir es komisch vor, wenn die Debeka mir was vorab zuteilt. So etwas hat heute immer Gründe.
Ich habe folgende Befürchtung:
Bausparkassen dürfen in der Zwischenzeit nach 10 Jahren nach Zuteilung kündigen bei Nichtannahme, jedenfalls nach einigen Urteilen. Ich weiß aber, dass diese natürlich umstritten sind. Aber mal egal, akzeptiere ich halt gerade mal.
Deswegen kann eine frühere Zuteilung für mich schlecht sein.
Normalerweise hätte der Vertrag erst bei BZ 2400 zugeteilt werden können, das wäre bei mir ca. im Jahr 2017 am Ende des Jahres.
Also im Vergleich zu jetzt 1,5 Jahre bis 2 Jahre später als bei der jetzigen Zuteilung.
Die BZ von 6000, was ja wegen hoher Zinsen mein Ziel ist, erreiche ich erst ca. im Jahr 2023 am Ende des Jahres.
Wenn ich nun in 2023 (Vorausgesetzt Zinsniveau ist immer noch schlecht und ich brauche das Geld nicht vorher) das Geld liegen lassen will, dann könnte ich es nach aktueller Urteilslage (bis 10 Jahre ab Zuteilung) bis 2016 + 10 = 2026 liegen lassen. Ich könnte also das Geld mit 4,5 % rückwirkend bis 2026 liegen lassen.
Wenn die Zuteilung nach ABB erst im Jahr 2018 erfolgt, könnte ich es aber immerhin bis 2018 + 10 = 2028 liegen lassen.
Das ist meine einzige negative Befürchtung.
Da ich das Geld derzeit nicht brauche, sehe ich auch keine positiven Auswirkungen durch die vorzeitige Zuteilung.
Also, wie seht ihr das? Was habe ich vergessen in meinen Betrachtungen?
Und hier insgesamt die Fragen:
Welche Vorteile ergeben sich für mich aus Eurer Sicht?
Welche Nachteile ergeben sich für mich aus Eurer Sicht?
Soll und kann ich gegen die zu frühe Zuteilung Widerspruch einlegen?
Danke im Voraus für eure Meinungen, Infos und Tipps.
Gruß,
milkrun