Eigentümergemeinschaft schätzt Wasserverbrauch bei 4 von 18 WE

  • Hallo zusammen,
    ich haben eine Frage zu Nebenkosten-Kaltwasser und hier „Abzügen bei geschätzten Werten“.
    Ich finde im Netz, dass pauschal 15%-Abzug dem Mieter zugestanden werden, wenn Heizungs-Werte geschätzt wurden.


    Wie ist es, wenn eine Eigentümergemeinschaft den Kaltwasserverbrauch teilweise schätzt (4 WE von 18),
    dürfen dann alle 18 Mieter einen Abzug vornehmen?
    Gibt es Musterprozesse?


    Die Geschichte: Ein Mieter der Mitte 2014 eingezogen ist, kürzt die Nebenkosten. Ich will es verstehen, und lerne.
    Bisherige Ergebnisse:
    Es gibt Nachforderungen vom Wasserwerk für 2103.
    In Rechnung gestellt sind in 2014, der gesamt Verbrauch 1360m3 mit 1,70€ inkl. MwSt. und 114€ Zählerkosten.
    In 2013 wurde auf Grund fehlender Messwerte nach Fläche abgerechnet.
    2014 wurde nach Ablese-Werte-Wasserzähler je WE abgerechnet.
    Die gemeinschaftliche Waschmaschine im Keller, hatte keinen eigenen Zähler und wird nicht geschätzt. Münzgeld wird als Einnahme verbucht.


    Der Mieter akzeptiert die KaltWasserKosten von 3,3872€ „Betrag pro x Einheit“, in der Ableser-Rechnung nicht.
    Der Ableser (Weltweites Unternehmen) bekommt diesen Wert vom Verwalter (Mitglied im BVI und IVD).


    Der Verwalter erklärt:
    Wir haben in 2014 2.873,20€ bezahlt. (Nachzahlung über 734,20 für 2013)
    Ablesung Wasser = 848,24m3 (ohne Waschmaschine )
    Die Kosten werden lt. Ablesung verteilt!
    KostenGeräte KW 273,76€


    2.873,20€/848,24=3,3872€ je m3, es ist wohl ein typisches Verfahren.


    Die WE-Kaltwasserzählern sind unter Vertrag und gemietet (beim Ableser).
    Der Ableser teilt mit, das er von 18 Parteien, 16 abliest, und er 14 Geräte vermietet (= 273,76€ ok).
    Die Einzelaufstellung ergibt 14 Mietgeräte, zwei WE haben eigene und zwei keinen Zähler.
    Die vier WE werden 2014 geschätzt. Zwei weitere Geräte sind nicht mehr geeicht, werden aber abgelesen.


    Ich habe aktuell nachgefragt, wie geschätzt wird, weil die vier geschätzten Werte im Mittel ca. 15% geringer ausfallen,
    als der „abgelesene Hausdurchschnitt“. Die Antwort ist noch offen.


    Bis hier habe ich verstanden:
    -Da die Gesamtsumme-KaltwasserWasser-Kosten, „üblicherweise“ verteilt wird , werden hier jetzt einige Mieter zur Übernahme der Kosten
    „angehalten“. Auch alle abgelesenen Mieter bekommen über den Faktor der Gesamtkosten 3,38€/m3 (nur Kaltwasser), die Kosten nach
    Verbrauch aufgeschlagen. Die Nachzahlung der Flächenabrechnung 2013 wird gemischt mit Kosten nach Verbrauch 2014.
    -Wäre 2013 auch nach Verbrauch mit 1,70€/m3 abgerechnet worden, hätten keine Nachzahlungen entstehen dürfen, weil alle ihre Verbrauchsmenge bezahlen.
    -Zählerkosten des Wasserwerkes 114€, sollten ja auf 18Parteien aufgeteilt werden und nicht nach Verbrauch umgelegt werden
    -Die Mieter die schon ca. 15 % geringer geschätzt wurden, dürfen wohl noch 15% beim Vermieter abziehen, weil geschätzt wurde.
    -Wasser für Waschmaschine wird zweimal abgerechnet.


    Es gibt noch viele Fragen, die ich noch nicht stellen kann,
    hier nun zunächst die Frage, für die ich keine Beispiel-Antwort im Netz finde... siehe oben.


    Wäre ich nicht Vermieter, würde ich jedem die 15% gönnen.
    Danke, wenn Sie bis hier gelesen haben.
    Noch ein Danke, für eine gute Antwort.