Frage zur steuerl. Absetzung v. Krankenkassen Beiträgen

  • Hallo,


    ich bin derzeit >25 und Student, dh ich bin nicht mehr über meine Eltern krankenversichert sondern zahle meine Beiträge direkt an die Krankenkasse (BARMER GEK).
    Der Krankenkasse habe ich meine Einwilligung zur Datenübermittlung (meiner Daten) an das Finanzamt mitgeteilt.


    1. Geht das alles automatisch und werde ich dann irgendwann auf meinem Kontoauszug einen Zahlungseingang vom Finanzamt von xx,xx € sehen? (eher unwahrscheinlich)


    2. Welche Schritte muss ich unternehmen, damit das Nötige eingeleitet wird und ich Geld zurückbekomme?


    3. Muss ich wirklich eine Einkommenssteuererklärung abgeben (ich bin Student und habe kein Einkommen)?


    Verbraucherzentralen, Finanzamt, Krankenkasse etc. habe ich noch nicht nach Hilfe gefragt, da ich denke zum Einstieg ist diese Plattform das Richtige.


    Danke schonmal für Tipps und Hilfen.

  • Wenn es kein Einkommen gibt und man daher keine Steuer zahlt kann man auch nichts absetzen = das zu versteuernde Einkommen verringern und damit weniger Steuern zahlen.


    Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

  • Die Frage ist, ob die Beiträge die ich aktuell direkt an die BARMER GEK überweise, steuerlich anrechenbar sind.


    Hintergrund ist ein Schreiben, dass ich bekommen habe in dem drinsteht: "[...] Kranken- und Pflegeversicherung gelten als wichtige Vorsorgeaufwendung. Daher können Sie diese auch steuerlich absetzen." Aufgelistet werden Zeitraum/Betragsart/Beitrag in €

  • Welchen Teil genau? Diesen Teil nicht oder? Ich bin ja nicht mehr über meine Eltern krankenversichert:


    Zitat

    Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder steuerlich geltend machen
    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Ihr Kind können Sie als Sonderausgaben von der Steuer abziehen, sofern Sie für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Das gilt unabhängig davon, ob Sie selbst Versicherungsnehmer sind oder das Kind.


    Falls dieser Teil gemeint ist:


    Zitat

    Wenn Ihr Kind alter als 25 Jahre ist
    Sie müssen steuerlich nicht unbedingt leer ausgehen, wenn Ihr Nachwuchs die maßgebende Altersgrenze überschritten hat. Ihre Kosten für den Unterhalt und eine Berufsausbildung Ihrer Kinder können Sie bis zu 8.472 Euro (2016: 8.652 Euro) pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dieser Betrag erhöht sich noch um die Kosten, die Sie gezahlt haben für die Basisabsicherung Ihres unterhaltsberechtigten Kindes in der Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung.


    heißt also, angenommen - um mal ein paar konkrete Zahlen zu nennen - ich habe 2015 12x90 € Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt und 2x300€ Semesterbeitrag (dort steht ja "Berufsausbildung", das trifft für ein Studium ja zu). Die Summe ist 1680 € < 8.472 €. Also können meine Eltern diese Kosten (Kranken- u. PflegeV. und Semesterbeiträge), als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, obwohl ich der Versicherte bin. Verstehe ich das richtig?



    Den letzten Satz:


    Zitat

    Dieser Betrag erhöht sich noch um die Kosten, die Sie gezahlt haben für die Basisabsicherung Ihres unterhaltsberechtigten Kindes in der Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung.


    verstehe ich nicht. Können Sie mir den erklären.

  • Der mittlere Teil war gemeint zzgl. des unteren Teils. Ob die Semestergebühren on top noch angegeben werden können bezweifle ich, da diese gemäß Formulierung ein Höchstbetrag ist. Aber versuchen können Sie es ja mal.


    Abziehbar nach meiner unmaßgeblichen Meinung - ich bin interessierer Laie - also 8.472 + 1.080 = 9.552 €.


    Vielleicht hilft dieses Video weiter

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