Darlehnsvertrag bei der Santander Consumer Bank

  • Hallo,
    hatte 2011 einen Kreditvertrag aufgenommen von 6500€ Netto mit einer RsV von 261,81,eff jahreszins 8,98% . Der Vertrag wurde 2012 abgelöst und da steht in (meinen Vertrag das ich zu der zeit bei Eltern gewohnt habe was aber nicht gestimmt hatte da ich ganz wo anders wohne). dort nahm ich nochmal 2500€ mit einer RSV von 2544,32€ eff. jahreszins 9,98% wo ich insgesamt 11.377,74€ zurück zahlen soll.
    Meine Frage:
    kann man denn die Verträge von 2011 widerrufen?
    der Vertrag 2011 wurde von der Bank auf 0€ gesetzt müsste ich da nicht einen neuen Vertrag bekommen?
    und wie ist das mit der RSV da ich die schon gekündigt hatte dies aber nicht akzeptiert wurde ,noch widerrufen?
    Bitte um Antworten

  • Helfen Sie mir mal Ihr Problem zu verstehen:

    • Sie haben 2011 einen Kreditvertrag über 6500€ zu einem eff. Jahreszins von 8,98% abgeschlossen. Richtig?
    • Mit diesem Kreditvertrag haben Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die zusätzlich noch einmal 261,81€ kostet. Richtig?
    • 2012 haben Sie den ursprünglichen Kredit abgelöst und noch einmal um 2500€ erhöht. Richtig?
    • Für die zusätzlichen 2500€ haben Sie noch eine RSV zum Preis von 44,32€ abgeschlossen. Richtig?
    • Somit haben Sie dann einen Kredit über knapp 9000€ zu bedienen, zu einem eff Jahreszins von 9,98%. Richtig?
    • Die Gesamtsumme der Rückzahlungen dieses Kredites beträgt 11.377,74€. Richtig?

    Sie fragen jetzt:

    • Können Sie den Kreditvertrag von 2011 widerrufen?
    • Können Sie die RSV von 2011 orderntlich oder außerordentlich kündigen?
    • Können Sie die RSV (welche?) noch widerrufen?

    Meine Hypothese:

    • Nein. Der Joker mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung sticht nur bei Krediten bis 2010. Danach ist mir kein solcher Joker bekannt. Ich kann mich natürlich irren.
    • Vielleicht. Eventuell enthält der Vertrag ein ordentliches Kündigungsrecht. Schauen Sie mal hier: http://www.finanztip.de/restsc…herung-bei-ratenkrediten/
    • Nein.

    Im Endeffekt lässt sich ohne genaue Kenntnis der Verträge keine genaue Aussage treffen. Ich würde Ihnen empfehlen, die 30 oder 50€ für eine kompetente Beratung bei der Verbraucherzentrale in die Hand zu nehmen. Die können sich die Verträge anschauen und dann qualifiziert antworten.


    Selbst die besten und kompetentesten Kommentatoren hier können allerhöchstens qualifizierte Vermutungen äußern.

  • Meines Erachtens heißt es in den Widerrufsbelehrungen der Santander Bank aus der Zeit: "gegebenenfalls verbundener Restschuldversicherungsvertrag". Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Widerrufsbelehrung in einem Prozesskostenhilfeverfahren als nicht ordnungsgemäß angesehen und damit dann Prozesskostenhilfe wegen der bejahten Erfolgsaussichten für den Darlehensnehmer bewilligt. Das OLG Düsseldorf ist die höhere Instanz des Landgerichts Mönchengladbach, dem allgemeinen Gerichtsstand der Santander Bank.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde empfehlen ein wenig Geld für kompetenten Rechtsbeistand in die Hand zu nehmen und den Vertrag prüfen zu lassen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • hallo elijah2807,
    erstmal danke für die antworten
    1. 2.3. stimmt erstmal
    4. das stimmt nicht weil ich soo auf die 2500€ nochmal 2544,32€ RSV bezahlen.
    Bericht:
    Auszahlungsbetrag 2500,00€
    intere Ablöse 6333,42€
    zwischensumme 8.833,42€
    RsV 2544,32€
    Netto 11.377,74€
    Sollzins 3.946,93€
    bearbeitungsgebü 341,33€ bekam ich zurück
    Gesamtbetrag können sie sich ja ausrechnen
    was ich noch nicht versteh ist :
    Mein Kredit von 2011 laut dem Schreiben von der santander bank steht auf 0€, habe eine Aufstellung bekommen wo das Saldo August 2014 ein betrag von 0€ aufweist
    und exakt ein jahr Später 2015 soll ich immernoch 6441,93€ bezahlen.
    ich habe eine Rate von 200€
    da stimmt doch was nicht oder??
    habe gesehn das in dem Kreditvertrag von 2011 gleich zwei Lebensversicherungen abgeschlossen habe die eine ist wohl für eine Kreditkarte die ich nie bessen hatte oder weder bekommen habe.

    • Offizieller Beitrag

    Die Erstberatung ist in der Regel mit einem geringen Betrag abgegolten.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • @sandraR,
    das Problem ist allgemein bekannt. Leider muss ich DrEckard widersprechen. Ja, auch bei den Widerrufsbelehrungen ab 06/2010 gibt es Ansatzpunkte. In der Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (die meistens weitestgehend den gesetzlichen Vorgaben entspricht) wird dem Kunden auch ein Widerrufsrecht für die RSV eingeräumt. Wenn man sich nun die Widerrufsbelehrung der RSV ansieht, dürfte jedem Laien auffallen, dass diese vor Fehlern nur so strotzt und sich in keiner Weise an das Muster (Anlage zu § 8 Abs. 5 Satz 1 VVG) hält.
    Warum nich einfach die RSV widerrufen. Ein solcher Widerruf würde doch den Widerruf des Darlehensvertrages mitbringen.


    Wende dich mal an Rechtsanwältin Pulver-Dubas aus Essen. So viel mir bekannt ist hat sie bereits mehrere Klagen dieser Art laufen.


    Viel Erfolg, Cashback

  • Hallo Cashback,


    wieso widersprechen: Ich habe doch gesagt, dass grundsätzlich gute Chancen für einen Widerruf des Darlehensvertrages bestehen.


    Hinsichtlich der Widerrufbarkeit der Restschuldversicherungsverträge gebe ich zu bedenken, dass dies grundsätzlich nicht ganz so einfach ist, weil hier das die besonderen Regelungen des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gelten.

  • Hallo sandraR,


    die Frage ist etwas schwer, so theoretisch zu beantworten. Zum Beispiel kann man die Widerrufsbelehrung als nicht korrekt ansehen, wenn überhaupt nicht auf das verbundene Geschäft hingewiesen wird, wenn
    dort steht: "gegebenenfalls verbundener Restschuldversicherungsvertrag", der zu zahlende Sollzins nach erklärtem Widerruf mit 0,00 Euro angegeben wird oder wenn die Widerrufsbelehrung nicht drucktechnisch deutlich genug hervorgehoben ist.

  • Hallo Frau Eckardt,
    also in beiden Verträgen war die Widerrufsbelehrung falsch, da war tatächlich der Zinsbetrag mit 0,00€ angegen.
    meine Anwältin will das widerufen.