Hallo liebe Mitglieder,
folgender Fall beschäftigt mich momentan:
Ich habe mein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und werde ab dem 1.4. arbeitslos sein. Ich habe dies jedoch nicht getan, weil ich so gerne arbeitslos sein möchte, sondern da ich ab dem 1.10.16 ein neues Arbeitsverhältnis antreten werde. "Leider" wechsle ich zum Wettbewerb, wodurch mein nachvertragliches Wettbewerbsverbot greift, das jedoch zum 30.09.16 endet. Bis dahin darf ich meine Stelle jedoch nicht antreten.
Nun ist mir nicht ganz klar, ob die Arbeitsagentur eine Sperrfrist aufs ALG1 in meinem Fall verhängen darf oder eher nicht. Ich habe diese Arbeitslosigkeit ja nicht "bewusst" beigeführt, sondern muss mich aufgrund des Wettbewerbsverbots einer befristeten Arbeitslosigkeit aussetzen.
Ich werde die Tage Unterlagen erhalten in denen ich meinen Sachverhalt erklären soll -> würde eine vergleichbare Begründung ausreichen?
Wie schätzt Ihr das ein?
Danke und VG