Risiken bei Verzinsungsforderung im Ombudsmannverfahren?

  • Ich habe gestern von der Beschwerdestelle des Bankenverbands auf Nachfrage die Stellungnahme der Santander Bank vom 11.12.2015 (!) erhalten, worin sie „im Interesse einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung" anbietet, die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr ohne eine weitere Prüfung zu erstatten.

    Auf die in meinem Ursprungsschreiben vom 29.10.2014 geforderten Verzinsung geht die Santander Bank nicht ein.

    Für den Fall, dass der Vorgang damit für mich noch nicht erledigt ist und zur Entscheidung (dem Ombudsmann) vorgelegt werden soll, bittet mich der Bankenverband nun, die von mir geltend gemachten Ansprüche zu benennen.

    Natürlich möchte ich die Verzinsung geltend machen, doch bin ich auf der anderen Seite auch unsicher über mögliche für mich negative Folgen.

    Könnte eine Entscheidung im Ombudsmannverfahren dazu führen, dass ich sogar weniger als die von der Bank bereits angebotene Bearbeitungsgebühr erhalte?

    Verjährt, bzw. teilweise verjährt dürfte die Bearbeitungsgebühr nicht sein, denn mit Schreiben vom 12.12.2014 hat mir der Bankenverband bestätigt, dass die Verjährung für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gehemmt sei.

    Muss ich eine konkrete (wenn auch vielleicht nicht hundertprozentig korrekte) Zinssumme fordern (z.B. Zinsrechner) oder wird diese im Ombudsmannverfahren gem. BGB ordnungsgemäß und zutreffend festgelegt?

    Ich würde mich über Aussagen und Erfahrungen zu dieser Problematik freuen. Dann könnte ich meine Ansprüche beim Bankenverband beruhigt geltend machen oder eben lieber die Finger davon lassen und die Bearbeitungsgebühr ohne Verzinsung nehmen.

  • Nachtrag:


    Für mich ist das Thema erledigt. DieSantander Bank hat sowohl die Bearbeitungsgebühr aus 2007 als auch die geforderten Zinsen gezahlt, natürlich aus Kulanz usw.