Beitragsrückforderung unkorrektes / fehlendes Widerspruchsrecht

  • Hallo zusammen,


    habe eben diesen Artikel gelesen: http://www.finanztip.de/widers…cht-lebensversicherungen/
    und frage mich jetzt, ob so eine Rückforderung auch in meinem Fall möglich wäre:
    Ich habe im Jahre 2006 im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in unserem Unternehmen eine Fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Die Beiträge wurden von der Firma bezuschusst und der Vertrag läuft über die Firma. Versicherungsnehmer ist man also nicht selbst, sondern der Betrieb.
    Wie ist das in diesem Fall mit dem Widerrufsrecht? Ich habe in meinen Unterlagen zur Versicherung keine Widerspruchsbelehrung gefunden, oder verhält sich das in diesem Fall anders, wenn man nicht selber der Versicherungsnehmer ist?
    Gruß
    N

  • Danke für die Antwort.
    Welche Möglichkeiten gibt es denn in solch
    einem Fall? Der Vertrag liegt quasi beim Arbeitgeber - wenn dort die
    entsprechenden Unstimmigkeiten in der Widerrufsbelehrung stehen hat er
    die Möglichkeit des Widerrufs?
    Ist aber aus meiner Sicht vermutlich
    eher problematisch? Besonders hinsichtlich des Klageweges, der ja dann
    nicht von mir begangen werden kann...

  • So ist es.


    Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie sich von Ihrem Arbeitgeber alle Rechte als Versicherungsnehmer abtreten lassen und dann aus abgetretenem Recht selbst klagen.


    Das sollten Sie sich aber besser fünfmal überlegen!!!
    Denn wenn Sie Ihre bAV tatsächlich rückabwickeln, müssen Sie die Zuschüsse der Firma und vor ALLEM Ihre Steuer- und Sozialabgaben, die 10 Jahre lange auf diese Beiträge nicht bezahlt wurden, NACHZAHLEN.


    Ich weiß nicht, aus welchem Grund Sie Ihren Vertrag rückabwickeln wollen. Aber machen Sie sich klar, dass das wegen der nachzuzahlenden Steuern und Sozialabgaben eine sehr teure Angelegenheit wird.


    Wenn Sie mit dem Anbieter (=Versicherungsgesellschaft) unzufrieden sind, sollten Sie eher einen Produktanbieterwechsel in Betracht ziehen und prüfen, unter welchen Bedingungen dieses möglich wäre.

  • Ich habe eine Sache vergessen zu erwähnen: Der Vertrag wurde 2006 abgeschlossen aber 2009 bereits eingefroren, also beitragsfrei gestellt. Dieser Zustand hält bis heute an.
    In diesen knapp 3 Jahren wurde gerade mal die Provision abgezahlt, daher liegt der Wert weit unter dem was ich eingezahlt habe.
    Wäre also klasse wenn man das ganze rückabwickeln könnte und ich das "versenkte" Geld zurück bekäme.

  • Dann müssen Sie Ihren Arbeitgeber dazu bringen, dass er Ihnen die Rechte an dem Vertrag abtritt.
    Prüfen Sie aber vorher genau, ob wirklich die Widerrufsbelehrung zum damaligen Zeitpunkt fehlerhaft war.
    Seit 2006 haben sich die Vorschriften da mehrfach geändert. Hier ist ohne intensive Einzelfallprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt Vorsicht geboten.