Welche Versicherungen Sie brauchen und welche nicht

  • @Annika1.Wohngebäude Vers:Die wichtigste Gefahr:Leitungswasser fehlt.


    2.Insassenunfallvers:Gemeint ist sicherlich die KFZ Haftpflicht und nicht die Privat HV


    3.Welche Glasschäden sind denn durch die PrivatHV abgedeckt?


    Gruß
    trumpet

  • Die PrivatHV haftet dann, wenn der Versicherungsnehmer für Schäden, die er angerichtet hat, auf gesetzlicher Grundlage in Anspruch genommen wird.


    Das ist wichtig, weil vertragliche Anspruchsgrundlagen ausscheiden. Es geht also nur um die gesetzlichen Haftung gem. §§ 823 ff BGB.


    Auf die Art des Schadens kommt es nicht an. Selbstverständlich sind auch Glasschäden versichert. Beispiel: beim Fußballspiel im eigenen Garten wird das Tor knapp verfehlt und der Ball landet in Nachbars Wohnzimmerfenster. Ein klassischer Privathaftpflichtfall.


    Selbstverständlich betrifft die Haftpflicht nur Schäden an fremden Rechtsgütern. Landet der Fußball im eigenen Wohnzimmerfenster ist dies kein Fall der Haftpflichtversicherung. Hier würde dann in der Tat ein Glasversicherung leisten müssen.

  • Der Artikel von Annika hat zu diesem Thema die Überschrift "Glasbruchversicherung"und nicht
    PrivathaftpflichtVers,dies zur Klarstellung.Dort ist formuliert,daß einige Glasschäden durch die PHV
    abgedeckt sind.Wir reden hier nicht von der Verglasung des Nachbarn.
    Das Beispiel mit dem eigenen Wohnzimmerfenster ist so ok,aber was ist,wenn es eine Mietwohnung
    ist.Das Fenster gehört dann dem Hauseigentümer und ich hafte nach § 823 BGB.Durch meine PHV gibt
    es aber für diesen Schaden keinen VersSchutz.In den Bedingungen zur PHV gibt es zwar die sogenannte
    "Mietsachschadenklausel" aber mit dem Ausschluß von Glasschäden soweit sich der Mieter entsprechend
    versichern kann.Durch eine eigene Glasvers kann er das.Hat er keine muß er den Schaden selbst zahlen.
    trumpet