Sperrzeit bei Rückfallgefahr bei jetzigen Arbeitgeber

  • Sehr geehrtes Team,


    ich arbeite in einer Fachklinik für Suchtmittelabhängige. Ein Patient, der bisher konsumierte hatte ist noch in einer Firma beschäftigt, in der viel konsumiert worden ist. Er möchte selber nicht mehr zurück, weder in die Firma noch in diese Gegend. Anders wäre mit einer erheblichen Rückfallgefahr zu rechnen.
    Während seines Klinikaufenthalts erhält der Patient Übergangsgeld, ist aber weiterhin beschäftigt. Nach Therapie geht der jetzige Arbeitgeber davon aus, dass dieser ihn weiterbeschäftigen möchte. Der Patient selber weiss das eine Kündigung erforderlich ist und möchte sich gleich wieder um eine Arbeitsstelle bemühen. In der Zwischenzeit hätte er eigentlich Anspruch auf AlgI bis was Geeignetes gefunden wurde. Die Frage ist, ob der Grund ausreicht, dass eine Sperrzeit des AlgI nicht eintritt. Weiter wäre die Frage, ob auch hier eine fristlose Kündigung möglich wäre. Ein ärztliches Attest wäre durch den Arzt unserer Klinik möglich.


    Vielen Dank für die Beantwortung.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Aileen Stupp

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Aileen,


    das ist natürlich eine ernste Angelegenheit und zuerstmal von meiner Seite Respekt für Deine Arbeit dort, stelle ich mir teilweise belastend und bedrückend vor.


    Deine Frage ist sehr speziell und ich denke das sinnvollste ist, wenn Ihr direkt mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmt und die Situation schildert. Auch wenn der deutsche Amtsschimmel manchmal nicht nachvollziehbar ist, glaube ich wirst Du in diesem Fall sicherlich eine hilfreiche Antwort erhalten.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager