Wechsel von GKV in PKV nach Eheschließung sinnvoll?

  • Ich bin nur geringfügig beschäftigt und beziehe ALG II. Jetzt möchte ich meinen langjährigen Partner heiraten. Er ist seit 40 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und ist auch verbeamtet. Somit ist er auch privat krankenversichert und bezahlt einen Teil selbst und erhält den anderen Teil über die Beihilfe.
    Ich könnte nach der Eheschließung in die private Familienversicherung. Da ich schon 60 Jahre alt bin weiß ich nicht, ob das Sinn macht.

  • Es gibt keine "private Familienversicherung". Da wurden Sie falsch informiert.


    Allerdings haben Sie als Ehefrau eines Beamten über Ihren Ehemann einen Beihilfeanspruch gegen den Dienstherrn Ihres Mannes. Der beträgt - je nach Bundesland - bis zu 70 % der Krankheitskosten.


    Die restlichen 30 % müssten Sie privat versichern. Das geht entweder mit einem eigenständigen PKV-Vertrag oder als zweite versicherte Person im PKV-Vertrag Ihres Ehemannes. Es bleibt aber auch im letztgenannten Fall ein eigenes Versicherungsverhältnis. Eine kostenfrei Familienversicherung - wie in der Krankenkasse - ist der PKV fremd.


    Ob das sinnvoll für Sie ist, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab. Sie haben jetzt ein relativ hohes Eintrittsalter für die PKV. Wenn dann noch gesundheitsbedinge Risikozuschläge hinzukommen sollten, kann die Prämie schnell sehr teuer werden - auch bei nur 30-%-iger Leistung.


    Andererseits: Mit Eheschließung verlieren Sie jedenfalls den Anspruch auf ALG II. Und dann wird Ihre gesetzliches Kasse bei Ihnen vorstellig werden und den sog. "Hausfrauenbeitrag" verlangen. Dieser wird fällig, wenn der Ehemann privat versichert ist und die Ehefrau entweder gar nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist. Der Hausfrauenbeitrag liegt bei der Hälfte des Höchstbeitrags der GKV. Stellen Sie sich also vorsichtshalber mal auf rund 350,00 € ein.


    Jetzt müssen Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie für 350 € Kassenpatientin bleiben wollen oder vielleicht für etwas weniger einen PKV-Beihilfevertrag abschließen und Privatpatientin werden.

  • Nachtrag: Bedenken Sie auch Ihre Situation als Rentnerin. Je nachdem ob sie eine eigene Rente und wenn ja in welcher Höhe sie diese beziehen, kann es für sie vorteilhaft sein, noch ein paar Jahre den Hausfrauenbeitrag zu zahlen und dann in die Krankenversicherung der Rentner zu gehen. Das kann man ausrechnen.

  • @muc
    Anmerkung meinerseits: Ich bin bei der PBeaKK versichert und habe für 73€ Zuschlag beliebeig viele Angehörige - in meinem Fall Frau und zwei Kinder - mit drin. Das nennt sich dort Mitversicherung. Insofern könnte der geschilderte Fall möglich sein, allerdings eben in Analogie zu mir nicht kostenlos. Für den späten Beginn der Mitversicherung kämen bei der PBeaKK noch rund 40€ monatlich als Zuschlag dazu.
    Es bleibt natürlich die Empfehlung richtig, die verschiedenen Varianten durchzurechnen.

  • Vielen Dank für die Hilfe. Jetzt habe ich wenigstens einen Anhaltspunkt. Da ich keine gesundheitlichen Probleme habe wird wohl eine private KV günstiger sein.