Widerrufsbelehrung bei Darlehensvertrag

  • @RAWedeking


    Vielen Dank für Ihren umfangreichen Beitrag. In der Tat habe ich mich wg des Vertrages schon einmal an die Verbraucherzentrale gewandt. Dabei ging es aber nicht um den Widerrufsjoker, sondern um die aus unserer Sicht falschen Beratung unseres Beraters. Von dort wurde mir allerdings mitgeteilt, dass alles soweit korrekt gewesen sein soll, wie er uns beraten hat. Ich bin nachwievor der Meinung, dass er nur an seinen Verdienst gedacht hat.


    Einen Fachanwalt habe ich noch nicht aufgesucht, da mir kein Fachanwalt auf diesem Gebiet bekannt ist. Ich habe selbst schon mehrere Anwälte kennengelernt, aber keiner von diesem Gebiet.


    Bezgl. der Rechtsschutzversicherung werde ich noch einmal das Kleingedruckte lesen.

    • Offizieller Beitrag

    @RAWedekind


    der Hinweis das die Deckung der Rechtsschutzversicherung erst nach Ablehnung der Bank noch erfolgen kann ist ein interessanter Hinweis, macht Sie vermutlich nicht weiter beliebter bei den Banken. :(


    @Henk80


    eine Vorabanfrage bei der Rechtsschutzversicherung kann auch kein Fehler sein.

  • Guten Abend,
    habe momentan Anspruch auf einen Berechtigungsschein für Anwaltskonsultation im Rahmen der Widerrufsjokerprüfung. Anscheinend übernimmt nicht jeder Anwalt auf Basis dieses Berechtigungsscheins ein Mandat.Mein Anwalt habe ich bereits vor 2 Monaten beauftragt. Vor 3 Wochen erinnert. Da tut sich nichts.Zu Beginn hat der Anwalt erwähnt, dass die Kapazitäten in der Kanzlei restlos ausgeschöpft seien, und er mich nur außergerichtlich vertreten könne.Kann ich dort den Auftrag zurückziehen? Wer würde das übernehmen? Kann ich darüber hinaus in Erfahrung bringen, ob ein bestimmter Anwalt bereits gegen meine Bank/Versicherung tätig war? (z. B. über Anwaltskammer?). Übrigens: VZ HH hat als fehlerhaft eingestuft....Mein Fall war bereits im Fernsehen, diese möchten ggf. weiter verfolgen....
    Herzlichen Dank für Eure Mithilfe und Ratschläge.
    Gruß
    Ron

  • Hallo RonMcDon,


    eine Liste von "Welche Anwälte hatten bei welcher Bank Erfolg?" finden Sie im Finanztip-Artikel zum Thema:


    http://www.finanztip.de/ratgeb…errufsbelehrung-darlehen/


    Allerdings gab es hier in der Community Rückmeldungen, dass Anwälte generell zur Zeit sehr stark ausgebucht sind. Ist denn schon eine Zahlung an den Anwalt erfolgt? Vielleicht können Sie mit der Ausgabestelle des Berechtigungsscheins klären, ob und wie Sie den Auftrag neu vergeben können.


    Viele Grüße


    Franziska