Psychisch kranker Rentnerin wurden drei Rentenversicherungen verkauft !

  • Guten Morgen,


    meiner psychisch kranken Mutter ( 72) hat die Sparda Bank 3 Rentenversicherung bei der
    DEVK verkauft. Im Rahmen meiner Vorsorgevollmacht suche ich nun nach Schadenbegrenzung.


    Eine Anfang Januar angeforderte Übersicht, habe ich trotz mehrmaliger Mahnung bis heute
    nicht erhalten.
    Können Sie mir einen Tipp geben ?


    Herzlichen Dank für die Unterstützung.


    Mit freundlichen Grüßen
    Nicola

  • Der Dreh- und Angelpunkt dürfte sein, ob Ihre Mutter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschäftsunfähig war.
    Sollten Sie das beweisen können (evtl. mit ärztlichem Gutachten) könnte die Willenserklärung Ihrer Mutter gem. § 105 BGB nichtig sein.


    Dann ergäbe sich als Rechtsfolge, dass die abschlossenen Verträge unwirksam sind und eine Rückabwicklung beansprucht werden könnte.


    All dies ist jedoch im Einzelfall schwieriger durchzufechten als es sich anhört.
    Die Bank wird behaupten, dass Ihre Mutter klar bei Verstand war und auch wollte, was sie unterschrieben hat.


    Wahrscheinlich werden Sie um anwaltliche Unterstützung nicht herumkommen.

  • Es gibt Rentenversicherungen, die sich "Beitragsfrei" stellen lassen. Damit ist zwar das bereits gezahlte Geld meist weg wegen der hohen Provisionen solcher Versicherungen, aber es fließt wenigstens kein weiteres Geld hinterher, von dem ja weiter Kostenblöcke einbehalten werden. Einfach mal den Vertrag lesen.

  • Jede Versicherung kann widerrufen werden, wenn sie in die Zeit fällt in der sie als Bevollmächtigter eingetragen sind. Jede Versicherung und Bank muss ihnen unverzüglich eine Aufstellung der aktuellen Versicherungen und Konten übergeben.
    Als gesetzlich bestellte Betreuerin sind sie sogar dazu verpflichtet und müssen regelmäßig gegenüber dem Gericht ihre Tätigkeit offenlegen und begründen.