Thesaurierende ausländische Fonds - Informationen & Tips

  • Meine inländische (deutsche) Bank weist in der Steueraufstellung darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Erstellung nicht alle Erträge der ausl. thesaurierenden Investmentfonds bekannt sind.
    a) Woher kann ich diese beziehen (z.B. Carmignac, DB x)?
    b) Wenn ich den ganzen Aufwand der Beschaffung dieser Werte sehe frage ich mich, ob es nicht einfacher wäre die entsprechende Summe (Gewinn) tatsächlich beim Verkauf zu versteuern. Gibt es Nachteile dieser Vorgehensweise?

  • a) aus dem Bundesanzeiger, wenn dann für das Geschäftsjahr veröffentlicht sind.


    Anleitung: nach der ISIN suchen, das erste Dokument aufmachen und im Dokument wieder nach der ISIN suchen
    Falls es zufällig die ebase ist: Die schicken nach einigen Monaten einen Update der Erträgnisaufstellung mit den aktualisierten Werten.


    b) Bin mir nicht ganz sicher wegen der Frage: Die Kapitalerträge nicht vollständig anzugeben wäre nach meiner Nichtjuristen-Ansicht Steuerhinterziehung.Ich halte es eher für wenig Aufwand - ein paar Mausklicks im Bundesanzeiger und in der Anlage KAP eintragen. Zitat Wiso.Steuersparbuch Sie müssen jedoch in der Anlage KAP unter "Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben" erklärt werden.


    Knackepunkt ist das Risiko der Doppelbesteuerung wenn man beim Verkauf nicht nachweisen kann dass die Steuer auf die Thesaurierung bereits gezahlt wurde. Grundsätzlicher Workaround ist auf ausschüttende Fonds zu gehen. Den Carmignac Patrimoine gibt es z.B. als thesaurierend FR0010135103 mit thesauriertemErtrag 8,8067 € aber auch als ausschüttenden FR0011269588 mit 1,2827 € Ausschüttung und Teilthesaurierung 0,2795 €. Damit ist das Risiko der Doppelbesteuerung geringer.


    In diesem Thread gibt es einige Infos zum Thema Steuereinfach ETF's als Geldanlage für Kinder - Geldanlage - Finanztip-Community

  • Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man jede Thesaurierung von ausländischen Fonds in der Anlage KAP in der Steuererklärung angeben muss, weil dieser Betrag ja als zugeflossen zu versteuern ist - und zwar sofort und nicht erst bei Verkauf. Von daher ist dann wohl auch die Alternative, auf ausschüttende Tranchen umzusteigen, nicht unbedingt besser, weil man eben Teilthesaurierungen nicht ausschließen kann. Diese müsste dann, sofern das Fonddomizil nicht Deutschland ist, eben auch in der Steuererklärung angeben werden, so dass man nicht weniger Arbeit hat.


    Eine Frage, die ich auch hier "ETF's als Geldanlage für Kinder - Geldanlage - Finanztip-Community" gestellt habe, ist, ob auch bei einer vorliegenden NV-Bescheinigung eine Steuererklärung wegen Teilthesaurierungen abzugeben ist. Weiß da jemand Bescheid?

  • Diese müsste dann, sofern das Fonddomizil nicht Deutschland ist, eben auch in der Steuererklärung angeben werden, so dass man nicht weniger Arbeit hat


    Jein. Richtig ist dass bei Teil-Thesaurierungen diese auch in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Wenn diese Teil-Thesaurierung sehr gering ist - ich habe schon welche im Bereich 1-2 % der Ausschüttung gesehen - ist das Risiko der Doppelbesteuerung beim Verkauf zwar weiter vorhanden aber vernachlässigbar. Dies sehe ich dann als einen Vorteil.


    Auch hier gilt wieder eine übergreifende Betrachtung anstellen. Wenn es keine Alternative mit deutschen Domizil gibt dann eine ausschüttende ausländische Variante nehmen. Man sollte sich halt immer im Klaren sein was man tut.

  • Kater.Ka:
    Man sollte sich beim Thema Geld natürlich immer im Klaren sein, was man tut :thumbup: .


    "Risiko Doppelbesteuerung":
    Ich glaube, wir müssen hier zwischen der Besteuerung von ausschüttungsgleichen Beträgen bei Thesaurierung und Besteuerung bei Verkauf unterscheiden. Eine Doppelbesteuerung kommt immer nur dann in Betracht, wenn man bei Verkauf von Fondanteilen die bereits schon versteuerten Thesaurierungen in der Anlage KAP nicht gegenrechnet. Dann würde man nämlich auf diese Teile noch einmal Abgeltungssteuer bezahlen. Sicher, ich kenne auch Teilthesaurierungen, die nicht einmal im Promille-Bereiche der Ausschüttung liegen, dennoch müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden, weil es steuerpflichtige Einkünfte sind.


    Insofern habe ich die Geschichte "Risiko Doppelbesteuerung" nicht richtig verstanden. Es ist eben gerade keine Alternative, diese Kleckerbeträge unter den Tisch fallen zu lassen und sich dann erst bei Verkauf besteuern zu lassen. Dieser Punkt ist das Herzstück der Abgeltungssteuer. Der Anlegeer soll eben keinen Liquiditätsvorteil haben, sondern Ertäge, auch ausschüttungsgleiche, sofort versteuern. Ansonsten wäre dein Vorschlag auf die Spitze getrieben ja der absolute Steuerspartipp. Einfach Vollthesaurierer kaufen, keine Erträge melden und am Ende 25% KESt zahlen. Schön wärs... ;)

  • Es war das genaue Gegenteil gemeint. Falls der Nachweis der bereits erfolgten Steuerzahlung nicht gelingt (Unterlagen verloren etc.) ist der doppelt zu versteuernde Betrag dann gering wenn vorher die Teil-Thesaurierungen gering waren.

  • Hallo Kater.Ka,


    Danke für die Info.
    Zwischenzeitlich habe ich auch den Verlauf der ausl. thesaur. Investmentfonds verfolgt.
    Aufgrund eines Depotwechsel habe ich tatsächlich etwas Probleme die Besteuerung nachzuvollziehen.


    Würden Sie mir dazu raten, die verloren gegangenen ausl. thes. Erträge in den Erträgen des letzten Jahres reinzurechnen oder lieber auf den Verkauf bauen?


    Vielen Dank im voraus

  • Ich bin mir nicht ganz sicher zu der Frage: Wenn es darum geht steuerehrlich zu sein müssten nach meiner Ansicht die entsprechenden Beträge für die jeweiligen Jahre nacherklärt werden. Hier bin ich aber kein Fachmann, hier bitte einen Steuerberater oder auch ganz einfach den Bearbeiter im Finanzamt fragen.