Wann beginnt Zinsbindungsfrist von Forward Darlehen

  • Ich bin neu im Forum, daher bitte ich um Entschuldigung, falls ich was unpassendes schreibe.


    2006 habe ich ein Forward Baudarlehen der Postbank mit Auszahlung am 01.01.2011 und einer Zinsbindung bis 2026 abgeschlossen. Das ganze bei dem damals günstigen Zinssatz von 4,7 %. Jetzt habe ich gelesen, dass nach 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden kann.
    Welches Startdatum gilt denn jetzt? Abschluss des Vertrages 2006 oder die Auszahlung 2011?


    Gehört die Postbank zu den Banken, die eine falsche Widerrufsbelehrung gemacht hat? Das wäre ja auch noch eine Möglichkeit.


    Herzlichen Dank für Eure Unterstützung
    Martin

  • Grundsätzlich kann zum Ende der Zinsbindungsfrist oder nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen, lt. BGB. Die Frist beginnt mit dem Termin der vollständigen Auszahlung.


    Lesen Sie § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB und § 500 Abs. 1 BGB.


    [..]Gehört die Postbank zu den Banken, die eine falsche Widerrufsbelehrung gemacht hat? Das wäre ja auch noch eine Möglichkeit.[..]"
    Ja, tut sie. Aber kaum ein Urteil gegen de PB ist je rechtskräftig geworden. Wahrscheinlich hat man sich verglichen, daher weiss man nicht, wie es ausging.
    Ob ein WIderruf für Sie aber tatsächlich drin ist, hängt von Faktoren ab, die man in einem Laienforum nicht klären kann.


    Gruß,
    Ta_loco

  • 1) Die obigen Angaben ("Die Frist beginnt mit dem Termin der vollständigen Auszahlung") sind korrekt, wenn es sich um eine Neukreditvertrage handelt oder du mit dem Forward-Darlehen ein bestehendes Darlehen bei einer Fremdbank abgelöst hast.


    2) Falls du ein bestehendes Darlehnen durch ein Forward Darlehen bei der gleichen Bank abgelöst hast (d.h. beide Darlehen bei der gleichen Bank), dann ist das Datum des Vertragabschlusses des Forward Darlehns relevant (siehe: LG Bochum, Urteil vom 14. September 2015, Az. I-1 O 68/15, https://openjur.de/u/867565.html)