Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu der Besteuerung von Dienstwagen – ich habe zu dem Thema schon einiges gelesen, jedoch habe ich das Gefühl dass ich einiges Missverstehe bzw. ich nicht weiß ob es in meinem Fall Anwendung findet.
Ich habe von meinem Chef einen Poolwagen zur Erledigung meiner dienstlichen Tätigkeiten erhalten und darf mit diesem Fahrzeug auch morgens und abends zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Privatfahrten sind in einer Poolwagen-Nutzungserklärung und im Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten. Die Fahrten werden alle in einem Fahrtenbuch erfasst.
Nun meine Frage: Nach meinem Kenntnisstand und nach Aussage meines Chefs muss ich keinen Geldwerten Vorteil für diese Poolwagennutzung zahlen, da keine Privatfahrten stattfinden und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Privatfahrten sind sondern sind der Erwerbssphäre zuzuordnen sind.
Ist mein Informationsstand richtig?
Viele Grüße
Marcel