in Rente gehen mit der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse

  • der Krankenkassenbeitrag für freiwillig Pflichtversicherte (Rentner) wird auf der Basis des Gesamteinkommens berechnet.
    Warum wird hier das Ehegatteneinkommen (PKV) hinzugerechnet ?

  • Hallo, als freiwillig versicherte Mitglied der GKV muss ich als Rentner weiterhin den vollen Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlen.
    Gibt es die Möglichkeit, eine gewisse Zeit angestellt zu arbeiten, um dann wie ein normal pflichtversichertes Mitglied den Krankenkassenbeitrag zu
    bezahlen ? Bin seid 24 Jahren freiwillig pflichtversichert in der GKV.
    Sabine

  • Wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihrer Lebensarbeitszeit zu 90 % gesetzlich versichert sind, werden Sie automatisch Pflichtmitglied als Rentnerin - auch wenn Sie während Ihrer aktiven Berufstätigkeit freiwilliges Mitglied waren.

  • Hallo, ich bin seit 40 Jahren in der gesetzlichen Krankenkasse (TK). Seit geraumer Zeit bin ich aber aufgrund der Höhe des Verdienstes freiwillig gesetzlich versichert. Kann ich im letzten Jahr meiner Berufstätigkeit nur noch eingeschränkt arbeiten (4 Tage z.B.) und dann in die normale gesetzliche Krankenversicherung rutschen? Wird dies dann auch von der Rentenversicherung anerkannt? Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon. :D

  • Auch als freiwillig Versicherter gelangen Sie "automatisch" mit Eintritt in den Ruhestand in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Machen Sie sich keine Sorgen! Sie müssen Ihr Gehalt nicht reduzieren. Und wenn Sie es reduzieren, spielt es auch keine Rolle.


    Die Bedingung lautet, dass die in der zweiten Hälfte Ihrer Erwerbstätigkeit zumindest zu 90 % Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Das ist bei Ihnen - nach dem, was Sie schreiben - erfüllt.

  • Im Finanztipp: "Krankenversicherung der Rentner" schreiben Sie "Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR". Meine Frage ist: muss man diese gewisse Zeit pflichtversichert gewesen sind oder kann man auch freiwillig gesetzlich versichert gewesen sein, um Pflichtmitglied ín der KVdr zu werden? Oder werden freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer automatisch freiwillig versichertes Mitglied in der KVdr mit allen Nachteilen finanzieller Art.


    Mit freundlichen Grüßen, Arthieru.

  • Hallo Franziska,
    aber genau aus diesem Artikel habe ich doch meine Fragestellung. Dazu habe ich einen Satz aus diesem Artikel herauskopiert.
    Ich wiederhole nochmal meine Frage und hoffe auf Verständnis.
    Meine Frage ist: muss man diese gewisse Zeit pflichtversichert gewesen sind oder kann man auch freiwillig gesetzlich versichert gewesen sein, um Pflichtmitglied ín der KVdr zu werden? Wird auch ein langjährig freiwillig Versicherter zu einem Pflichtmitglied der KVdR? Oder kann er dort auch nur wieder als freiwilliges Mitglied beitreten?
    Dies ist dem Artikel halt nicht eindeutig zu entnehmen. Danke und viele Grüße.

  • Wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihrer Lebensarbeitszeit zu 90 % gesetzlich versichert sind, werden Sie automatisch Pflichtmitglied als Rentnerin - auch wenn Sie während Ihrer aktiven Berufstätigkeit freiwilliges Mitglied waren.

    Auch als freiwillig Versicherter gelangen Sie "automatisch" mit Eintritt in den Ruhestand in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Machen Sie sich keine Sorgen! Sie müssen Ihr Gehalt nicht reduzieren. Und wenn Sie es reduzieren, spielt es auch keine Rolle.


    Die Bedingung lautet, dass die in der zweiten Hälfte Ihrer Erwerbstätigkeit zumindest zu 90 % Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Das ist bei Ihnen - nach dem, was Sie schreiben - erfüllt.

    Auch von mir vielen Dank für diese beiden Stellen in den jeweiligen Zitaten. Das war mir auch so nicht bewußt. Ich selbst bin privat versichert, es geht um eine Bekannte, welche beginnt sich für das nahende Alter Sorgen zu machen. Auch deshalb, weil ihr Arbeitsleben immer wieder länger unterbrochen war und sie während ihres gesamten Arbeitslebens anteilig auch immer mal wieder im EU-Ausland gearbeitet hat - dort aber (Gott sei Dank) jeweils nachweislich gesetzlich krankenversichert war.


    Ggfls. fällt ihre gesetzliche Rente ohnehin so gering aus, daß da wohl ohnehin nur ein sehr geringer Krankenversicherungsbeitrag errechnet werden kann (gibt es einen Mindestbeitrag?), aber das ist dann wieder ein anderes Thema. Zunächst ist es mal gut zu wissen, wie es sich mit der Thematik "pflicht-/freiwillig gesetzlich krankenversichert während der aktiven Arbeitszeit" verhält in puncto Eintritt in die KVdR.

    Vielen Dank. :thumbup:


  • Es geht um eine Bekannte, welche beginnt, sich für das nahende Alter Sorgen zu machen. Auch deshalb, weil ihr Arbeitsleben immer wieder länger unterbrochen war und sie während ihres gesamten Arbeitslebens anteilig auch immer mal wieder im EU-Ausland gearbeitet hat - dort aber (Gott sei Dank) jeweils nachweislich gesetzlich krankenversichert war.

    Sich Sorgen zu machen, hilft allein nichts. Nachrechnen ist entscheidend besser.

    Ich darf hier mal wieder auf mein Lieblingstool Excel hinweisen, mit dem man ganz einfach seine Arbeitsbiographie tabellarisch erfassen kann. Selbst wenn man selbst daraus nicht die notwendigen Schlüsse ziehen kann, hilft eine fertige Aufstellung dennoch enorm, wenn man jemand anderen um Rat fragt. Und die eigenen Daten kennt ja niemand besser als man selbst.

    Ggfls. fällt ihre gesetzliche Rente ohnehin so gering aus, daß da wohl ohnehin nur ein sehr geringer Krankenversicherungsbeitrag errechnet werden kann (gibt es einen Mindestbeitrag?)

    Für Pflichtversicherte gibt es meines Wissens keinen Mindestbeitrag, für freiwillig versicherte meines Wissens wohl.

    Man könnte erwägen, sich mal bei der eigenen Krankenkasse diesbezüglich beraten zu lassen.


    Wenn der Ruhestand bereits nahe ist und die Rente voraussichtlich niedrig, könnte man sich auch gleichmal nach Wohngeld und Grundsicherung erkundigen.