Muss Elterngeld nicht nach dem Einkommenssteuerausgleich bei Selbständigen angepasst werden?

  • Hallo ich bin verzweifelt bitte um Hilfe und Rat.
    Also ich habe in der Zeit von 22.04.14-22.04.15 Elterngeld erhalten. Nun habe ich einen erfolgsabhängigen Umsatz gemacht am 23.03.2015. bis dahin hatte ich 0,- Einnahmen und 16TEUR Ausgaben. 8TEUR Umsatzsteuer, die ich zahlen musste und ich muss noch knapp 12TEUR Einkommenssteuer bezahlen für diesen Umsatz. Seit diesem einen Umsatz im März 2015, habe ich leider nichts mehr erwirtschaftet, denn durch die Kinder fehlt mir die Kontinuität um neue Aufträge zu erhalten bzw. sie abzuschliessen. es blieben mir also 11TEUR die durch den folgenden Zeitraum ohne einnahmen nun auch schon längst weg sind. Jetzt kommt die Elterngeldstelle und sagt ich muss 15TEUR zurückzahlen, denn Sie berücksichtigen nur den Gewinn VOR Steuern und nicht dass ich davon ja noch soviel Steuern bezahlen muss und wollen innerhalb eines Monats einen Totalausgleich dieser Forderung, die ich aber auf keinen Fall zahlen kann. Ich bin völlig verzweifelt und weiss wirklich nicht mehr ein noch aus? Denn zahle ich der Elterngeldstelle das Geld, kann ich meine Einkommensteuer nicht bezahlen, oder andersherum? Ist das überhaupt rechtens? Bitte keine Sprüche wie hättest geld zurücklegen müssen etc. wie denn wenn ich 13 Monate keinen Umsatz habe und danach wieder 12 Monate nicht. Von irgendwas müssen meine 2 Kinder und ich leben....

  • Sie brauchen Hilfe durch einen in Steuerfragen versierten Rechtsanwalt oder durch einen Steuerberater.
    Ihr Fall scheint mir sehr komplex - ohne Detailkenntnis Ihrer steuerlichen Situation und ohne Detailkenntnis des Elterngeldbescheides kann man Ihnen hier nicht raten.


    Schieben Sie das nicht auf die lange Bank, denn für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Bescheide der Eltgeldstelle gibt es Fristen zu beachten!


    Viel Erfolg!

  • Vielen Dank für den Rat. Habe gerade einen Termin beim Anwalt gemacht. Ich schiebe solche Sachen nicht auf die lange Bank. Ich werde noch diese Tage einen schriftlichen Widerspruch einreichen, um erstmal bisschen Zeit zu gewinnen. In der Zeit weiß ich hoffentlich mehr vom Anwalt und dann muss ich schauen wo ich Geld herbekomme bzw irgendwas geregelt bekomme. Die Hoffnung stirbt zuletzt:-(