Mietwagen inkl. Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung

  • Hallo in die Runde!


    Wollte mal meinen Reinfall bei der Anmietung eines Autos berichten. Es scheint gewisse Fallstricke zu geben, was die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung angeht.


    Abgeschlossen habe ich eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung. Es kam wie es kommen musste, ohne ins Detail zu gehen, hatte ich einen Kratzer an der Felge. Gut 600 EUR wurden mir als Schaden verrechnet. Etwas zerknirscht wandte ich mich an meinen Anbieter (AtlasOption). Ich musste eine Menge Unterlagen einreichen, dann lange Zeit warten (wesentlich mehr als die im Merkblatt angegebenen 28 Tage) und bekam dann das Geld lediglich mit einem Abschlag iHv knapp 57€.


    Auf Rückfrage hiess es das seien Bearbeitungsgebühren, die nicht erstattungsfähig sind. Fakt ist, dass Buchbinder (Vermieter) neben der Selbstbeteiligung noch 26EUR Bearbeitungsgebühr, 26EUR SSR Gutachten und 4,94EUR MWSt verrechnet hat. Das soll als "Verwaltungs- und Immobilisierungsgebühr" (wie es im Merkblatt heisst) nicht erstattungsfähig sein.


    Jetzt sind 57 EUR nicht die Welt und immerhin habe ich den grössten Teil erstattet bekommen. Aber ärgerlich ist es trotzdem. Offensichtlich ist Rückerstattung der Selbstbeteiligung (durch den Anbieter, hier AtlasOption) nicht das gleiche wie Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.


    Die Anmietung erfolgte übrigens über billiger-mietwagen.de, der Vertrag wurde über AtlasOption geschlossen und Vermieter war letztendlich Buchbinder.


    Schönen Abend noch!

  • Allgemeine Vermietbedingungen (AVB) von Buchbinder https://www.buchbinder.de/file…ne_Vermietbedingungen.pdf
    Ziffer XIV Abs. 1
    'Bei Schäden am Mietfahrzeug, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Wird mit dem Mieter eine am Leitbild einer Vollkaskoversicherung orientierte Haftungsreduzierung vereinbart und hat der Mieter das hierfür geschuldete Entgelt bei Fälligkeit entrichtet, haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsreduzierung einbezogenen berechtigten Fahrer pro Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Vermieterin stellt die vorgenannten Personen
    insoweit nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung
    -mit der vereinbarten Selbstbeteiligung
    -zuzüglich einer Kostenpauschale von EUR 26,00 zzgl. USt. frei.

    Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, ist im Mietvertrag genannt.'

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)