Hallo,
nach einem Sturz und O.P. kann sich meine Mutter (81) zu Hause nicht mehr alleine versorgen (Demenz) und lebt seitdem in einem Pflegeheim. Es wurde eine Behinderung 100%, Merkzeichen G, H und B bescheinigt.
Ich begleite sie immer zu den Ärzten. Ich wohne etwa 40 km von dem Pflegeheim entfernt. Kann ich die Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Liebe Grüße