Außergewöhnliche Belastungen

  • Hallo,


    nach einem Sturz und O.P. kann sich meine Mutter (81) zu Hause nicht mehr alleine versorgen (Demenz) und lebt seitdem in einem Pflegeheim. Es wurde eine Behinderung 100%, Merkzeichen G, H und B bescheinigt.


    Ich begleite sie immer zu den Ärzten. Ich wohne etwa 40 km von dem Pflegeheim entfernt. Kann ich die Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen?


    Liebe Grüße

  • Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem auch von Ihrem Einkommen, aus dem sich die zumutbare Belastung ergibt. Wenden Sie sich an einen Steuerberater. Ohne detaillierte Prüfung Ihrer persönlichen Verhältnisse ist diese Frage nicht zu beantworten.


    Dem Grunde nach können Fahrtkosten außergwöhnliche Belastungen sein. D.h. aber noch nicht, dass Sie die in Ihrem Fall auch ansetzen können.

  • Meine zumutbare Belastungsgrenze ist durch andere Ausgaben auf jeden Fall schon überschritten.


    Ich werde die Fahrtkosten mit angeben.


    Vielen Dank für den Beitrag.